Das Argument - Berliner Institut für kritische Theorie eV
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1 Besprechungen<br />
Kräfte bzw. der Opfer und Gegner des faschistischen Regimes leitet<br />
der Verfasser — noch vor dem Umsturz — Aufgaben und Zielsetzung<br />
sozialistischer Politik im heutigen Portugal ab. Es wäre dabei angesichts<br />
der Bedrohung durch konterrevolutionäre Unternehmen heute<br />
wünschenswert, wenn sich Soares und die Sozialistische Partei nicht<br />
durch ausländische Schwesterparteien eine falsche Frontstellung aufzwingen<br />
ließen.<br />
Hilmar Ruminski (Berlin/West)<br />
Jura<br />
Fiedler, Wilfried: Sozialer Wandel, Verfassungswandel,<br />
Rechtsprechung. Verlag Karl Alber, Freiburg-<br />
München 1972 (109 S., br., 18,— DM).<br />
Der Verfasser untersucht, inwieweit sich „sozialer Wandel" und<br />
„Verfassungswandel als Probleme der Verfassungsrechtsprechung<br />
darstellen" (20). Aus der „Erkenntnis der Geschichtlichkeit von Staat<br />
und Recht" (10) stellt sich die Frage nach der „Bestimmung derjenigen<br />
Faktoren, die auf die Verfassung modifizierend bereits eingewirkt<br />
haben oder denen die Verfassung — wie auch immer — ,angepaßt'<br />
werden muß" (11).<br />
Den bedeutendsten Grund für die Fragestellung sieht der Autor<br />
„in der mit der modernen Entwicklung der industriellen Massengesellschaft<br />
einhergehenden zunehmenden Komplexität der Lebensverhältnisse,<br />
des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der<br />
damit verbundenen sozialen, gesellschaftlichen Probleme" (14) sowie<br />
in der Erkenntnis, „daß sich (diese) Entwicklung in immer steigender<br />
Beschleunigung vollzieht" (15). Er benennt damit gewisse gesellschaftliche<br />
Erscheinungen, ohne sie jedoch genauer zu erfassen (z. B.<br />
der „Einfluß der Zeit auf Staat und Verfassung" [10], „der Faktor<br />
,Beschleunigung'" [15]) und ohne daß deren spezifische Bedeutung für<br />
das Problem des Verfassungswandels klar wird.<br />
Als Beispiel führt er die Meinungs- und Pressefreiheit an, die er<br />
„durch technische Neuerungen im Bereich der Massenmedien ... gefährdet"<br />
sieht, wobei die „technisch und finanziell bedingte Uniformierung<br />
von Informationen und Meinungen" eine besondere Rolle<br />
spielt (15). Hier wird die Gefährdung der Verfassung aus der Einführung<br />
neuer Technologie erklärt, wogegen der Frage nachzugehen<br />
Wäre, mit welchem Ziel und in wessen Interesse neue Techniken in<br />
den Massenmedien angewandt werden.<br />
Zunächst geht der Verfasser in einem rechtshistorischen Überblick<br />
auf Arbeiten von Georg Jellinek, Paul Laband, Eugen Ehrlich, Rudolf<br />
Smend, Hsü Dau Lin und Hermann Heller zum Verhältnis von<br />
DAS ARGUMENT 92/1975 ©