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Das Argument - Berliner Institut für kritische Theorie eV

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756<br />

1 Besprechungen<br />

Kräfte bzw. der Opfer und Gegner des faschistischen Regimes leitet<br />

der Verfasser — noch vor dem Umsturz — Aufgaben und Zielsetzung<br />

sozialistischer Politik im heutigen Portugal ab. Es wäre dabei angesichts<br />

der Bedrohung durch konterrevolutionäre Unternehmen heute<br />

wünschenswert, wenn sich Soares und die Sozialistische Partei nicht<br />

durch ausländische Schwesterparteien eine falsche Frontstellung aufzwingen<br />

ließen.<br />

Hilmar Ruminski (Berlin/West)<br />

Jura<br />

Fiedler, Wilfried: Sozialer Wandel, Verfassungswandel,<br />

Rechtsprechung. Verlag Karl Alber, Freiburg-<br />

München 1972 (109 S., br., 18,— DM).<br />

Der Verfasser untersucht, inwieweit sich „sozialer Wandel" und<br />

„Verfassungswandel als Probleme der Verfassungsrechtsprechung<br />

darstellen" (20). Aus der „Erkenntnis der Geschichtlichkeit von Staat<br />

und Recht" (10) stellt sich die Frage nach der „Bestimmung derjenigen<br />

Faktoren, die auf die Verfassung modifizierend bereits eingewirkt<br />

haben oder denen die Verfassung — wie auch immer — ,angepaßt'<br />

werden muß" (11).<br />

Den bedeutendsten Grund für die Fragestellung sieht der Autor<br />

„in der mit der modernen Entwicklung der industriellen Massengesellschaft<br />

einhergehenden zunehmenden Komplexität der Lebensverhältnisse,<br />

des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der<br />

damit verbundenen sozialen, gesellschaftlichen Probleme" (14) sowie<br />

in der Erkenntnis, „daß sich (diese) Entwicklung in immer steigender<br />

Beschleunigung vollzieht" (15). Er benennt damit gewisse gesellschaftliche<br />

Erscheinungen, ohne sie jedoch genauer zu erfassen (z. B.<br />

der „Einfluß der Zeit auf Staat und Verfassung" [10], „der Faktor<br />

,Beschleunigung'" [15]) und ohne daß deren spezifische Bedeutung für<br />

das Problem des Verfassungswandels klar wird.<br />

Als Beispiel führt er die Meinungs- und Pressefreiheit an, die er<br />

„durch technische Neuerungen im Bereich der Massenmedien ... gefährdet"<br />

sieht, wobei die „technisch und finanziell bedingte Uniformierung<br />

von Informationen und Meinungen" eine besondere Rolle<br />

spielt (15). Hier wird die Gefährdung der Verfassung aus der Einführung<br />

neuer Technologie erklärt, wogegen der Frage nachzugehen<br />

Wäre, mit welchem Ziel und in wessen Interesse neue Techniken in<br />

den Massenmedien angewandt werden.<br />

Zunächst geht der Verfasser in einem rechtshistorischen Überblick<br />

auf Arbeiten von Georg Jellinek, Paul Laband, Eugen Ehrlich, Rudolf<br />

Smend, Hsü Dau Lin und Hermann Heller zum Verhältnis von<br />

DAS ARGUMENT 92/1975 ©

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