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Prio C Endbericht final.pdf - ISG

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Kapitel 1: Bewertung der Umsetzungsstrategie der <strong>Prio</strong>ritätsachse C<br />

<strong>ISG</strong><br />

te Jugendliche und drittens die Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste.<br />

Über die Integrationsdienste sollen bundesweit mindestens 2.500 Integrationen<br />

in den allgemeinen Arbeitsmarkt, also in Ausbildung oder Beschäftigung erreicht werden.<br />

In den ersten beiden Handlungsfeldern erhalten Arbeitgeber bei der Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

Zuschüsse für eine Dauer von bis zu fünf Jahren. Die Schaffung von Ausbildungsplätzen<br />

wird im Rahmen der Auszahlung von Prämien zu Beginn der Ausbildung und bei Weiterbeschäftigung<br />

nach Ende der Ausbildung gefördert. Im dritten Handlungsfeld wird den Integrationsfachdiensten<br />

eine monatliche Fallpauschale von bis zu 250 € pro Unterstützungsfall gewährt.<br />

aktion 5<br />

Das Programm aktion 5 ist ein eigenständiges Förderprogramm der Landschaftsverbände und<br />

verfolgt das Ziel, anerkannt schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beim Einstieg in<br />

den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen, und zwar unter ausdrücklicher Beachtung<br />

schwerbehinderter arbeitsloser Frauen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei besonders<br />

betroffenen Menschen im Übergang aus (Förder-)Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen<br />

(WfbM) und psychiatrischen Einrichtungen auf den ersten Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung<br />

oder Ausbildung von Personen aus der Zielgruppe wird über Prämien gefördert. Ergänzend<br />

können Menschen mit einer Schwerbehinderung ein sog. „Integrationsbudget“ erhalten,<br />

über das Leistungen finanziert werden können, die zur Begründung eines Ausbildungs- oder<br />

Beschäftigungsverhältnisses führen, z.B. durch Arbeitstrainings, Maßnahmen der Behinderungsverarbeitung<br />

oder der Stärkung sozialer Kompetenzen. Schwerbehinderte Schüler/innen<br />

werden zudem mit Leistungen in Form eines individuellen Vorbereitungsbudgets bereits vor<br />

der Schulentlassung unterstützt, so dass z.B. durch individuelle berufsrelevante Qualifizierungsmaßnahmen<br />

der Übergang in Ausbildung erleichtert wird.<br />

Zudem werden über aktion 5 Projekte und besondere Vorhaben für die Zielgruppen gefördert,<br />

so z.B. integrationsunterstützende Bildungsmaßnahmen oder Projekte zur Qualifizierung von<br />

unterstützenden Personen.<br />

Im Folgenden wird diskutiert, in welchem Verhältnis die Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze<br />

zu den genannten Förderangeboten des Bundes und des Landes NRW steht, ob ein wenig zielführender<br />

Förderwettbewerb entsteht oder zukünftig absehbar ist und inwieweit die Notwendigkeit besteht,<br />

die Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze gegenüber den Förderalternativen des Bundes<br />

noch stärker abzugrenzen und zu profilieren.<br />

<br />

Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze und außerbetriebliche Berufsausbildung der<br />

BA<br />

Die Angebote der BA der außerbetrieblichen Berufsausbildung – Berufsausbildung für Menschen<br />

mit besonderem Förderungsbedarf und Reha-spezifische Berufsausbildung – werden im<br />

Folgenden aufgrund ihrer inhaltlichen Überschneidung gemeinsam betrachtet und der Aktion<br />

100 zusätzliche Ausbildungsplätze gegenübergestellt.<br />

Die außerbetriebliche Berufsausbildung richtet sich – wie oben gezeigt – an Jugendliche mit<br />

besonderem Förderbedarf bzw. an Jugendliche mit Behinderung. Die Zielgruppe der Aktion<br />

100 zusätzliche Ausbildungsplätze – behinderte junge Erwachsene mit Rehabilitandenstatus –<br />

könnte also durchaus auch das Angebot der BA nutzen. Die Konzeption der Aktion 100 zusätzliche<br />

Ausbildungsplätze ähnelt der der BA-Angebote: Bei beiden Programmen werden<br />

Ausbildungsverträge mit Bildungsträgern geschlossen, und beide Programme zeichnen sich<br />

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