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Prio C Endbericht final.pdf - ISG

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Kapitel 1: Bewertung der Umsetzungsstrategie der <strong>Prio</strong>ritätsachse C<br />

<strong>ISG</strong><br />

<br />

sind, 56 grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Die Koordinierungsarbeit der Kompetenzagenturen<br />

und von ILJA dürfte sich jedoch inhaltlich kaum überschneiden, da die Kompetenzagenturen<br />

im Gegensatz zu ILJA nur in Ausnahmefällen direkt an Schulen tätig sind. Eine<br />

Überlappung der Zielgruppe könnte sich bestenfalls für Jugendliche mit Förderbedarf Lernen<br />

ergeben, die nach Beendigung der Schule keinen Ausbildungsplatz finden. Da die Akteure<br />

beider Programme die Koordinierung der Angebote verfolgen, erscheint eine Doppelbetreuung<br />

einzelner Jugendlicher allerdings eher unwahrscheinlich. Allerdings könnte eine Ausweitung<br />

von ILJA die Gefahr von Doppelförderstrukturen – bezogen auf die Zielgruppe der Jugendlichen<br />

mit Förderbedarf Lernen – zukünftig erhöhen. Vor diesem Hintergrund könnten in den<br />

einzelnen Regionen – also den Kreisen und kreisfreien Städten – schriftlich fixierte Absprachen<br />

57 zwischen den Koordinatoren der beiden Programmangebote beispielsweise zur Zielgruppe<br />

helfen, die Risiken zu minimieren bzw. gänzlich auszuschließen.<br />

Programm ILJA und Berufseinstiegsbegleitung<br />

Die beiden Programme zur Berufseinstiegsbegleitung sehen eine individuelle Begleitung von<br />

Schüler/innen in der letzten Schulphase und Schulabgänger/innen auf ihrem Weg in das Ausbildungs-<br />

und Berufssystem vor. ILJA verfolgt neben dem Ansatz, lokale Akteure zu vernetzen,<br />

auch das Ziel, Jugendliche der Zielgruppe individuell zu begleiten, und zwar durch ehrenamtliche<br />

Lotsen.<br />

Die Zielgruppe von ILJA – Jugendliche mit Förderbedarf Lernen – ist im Vergleich zu der der<br />

Berufseinstiegsbegleitung allerdings enger gefasst, denn diese richtet sich generell an Jugendliche<br />

mit schwachen schulischen Leistungen, bei denen Schwierigkeiten beim Berufseinstieg<br />

zu erwarten sind.<br />

In der Berufseinstiegsbegleitung ist eine Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Ausbildungspaten<br />

und -patinnen möglich und erwünscht. 58 Da beide Programme die Vernetzung und Kooperation<br />

der verschiedenen Förderakteure anstreben, kann davon ausgegangen werden, dass im<br />

Fall einer Doppelbetreuung Berufseinstiegsbegleiter/innen und ehrenamtliche ILJA-Paten und<br />

-Patinnen fallbezogen untereinander in Austausch treten und sich somit sinnvoll ergänzen<br />

können. Für die Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen der Initiative Bildungsketten ist, um<br />

Doppelbetreuungen vorzubeugen, zudem vorgesehen, dass in Fällen, in denen die Betreuung<br />

anderweitig sichergestellt werden kann, die Verlängerungsoption, die nach zwölf Monaten<br />

normalerweise möglich ist, nicht gewährt wird.<br />

Die Einbindung in regionale Kooperationsstrukturen ist in den Programmen zur Berufseinstiegsbegleitung<br />

erwünscht und könnte sich somit gut in die durch ILJA vorgesehene regionale<br />

Vernetzung eingliedern.<br />

Zusammenfassend kann also davon ausgegangen werden, dass ILJA und die Berufseinstiegsbegleitung<br />

sich dann gegenseitig sinnvoll ergänzen, wenn vor Ort entsprechende Ab-<br />

56 Diese sind: Essen, Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Münster, Recklinghausen, Soest und Unna. Düsseldorf sowie die Kreise<br />

Herford und Warendorf sind nur an ILJA beteiligt und haben keine Kompetenzagentur.<br />

57 Oder alternativ die Aufnahme entsprechend spezifischer Hinweise in den Kooperationsvereinbarungen, die zwischen den Kommunen<br />

und dem MAIS geschlossen werden.<br />

58 Vgl. Bundesagentur für Arbeit 2010, Berufseinstiegsbegleitung. Übersicht über die wesentlichen Unterschiede zwischen der Berufseinstiegsbegleitung<br />

nach § 421s SGB III und der Berufseinstiegsbegleitung – Bildungsketten gem. Richtlinie zur Durchführung des<br />

Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung i. R. der BMBF-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“<br />

vom 31.05.2010 (RL). URL: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/E-Mail-Infos/<strong>pdf</strong>/E-Mail-Info-2010-08-<br />

11-Anlage-6.<strong>pdf</strong> S.2<br />

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