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Prio C Endbericht final.pdf - ISG

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Kapitel 1: Bewertung der Umsetzungsstrategie der <strong>Prio</strong>ritätsachse C<br />

<strong>ISG</strong><br />

zugute kommen. Hier scheinen die ergänzend zur Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze bestehenden<br />

Förderangebote noch nicht hinreichend trennscharf voneinander abgegrenzt zu sein, so<br />

dass Förderkonkurrenzen auf Basis des zur Verfügung stehenden Informationsmaterials nicht<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

1.3.3.2 Förderalternativen zum Programm ILJA – Integration lernbehinderter Jugendlicher<br />

in Ausbildung<br />

Die Zielgruppe des Programms ILJA 47 sind Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf<br />

Lernen am Ende ihrer Schulzeit und nach Beendigung der Schule. Auf Basis der Auswertung<br />

von Förderschulstatistiken 48 zeigt sich, dass rd. 38% der Schüler/innen, die in NRW eine Förderschule<br />

besuchen, in Klassen mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden. Im Abgangsjahr<br />

2010 beendeten 10.088 Schüler/innen aller Förderschwerpunkte die Förderschule. Davon gingen<br />

3.282 Schüler/innen mit dem Hauptschulabschluss ab (33% der Abgänger/innen) und 4.437<br />

mit dem Abschluss für Lernbehinderte (44% der Abgänger/innen). 49<br />

Eine ähnliche Zielsetzung wie das Programm ILJA – also die nachhaltige und systematische Gestaltung<br />

des Übergangs Schule-Ausbildung für Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen, zu<br />

denen Jugendliche mit dem Förderbedarf Lernen zu zählen sind – wird von einer Reihe anderer<br />

Förderprogramme des Bundes, der BA und des Landes NRW verfolgt. Zu nennen sind hier von<br />

Seiten des Bundes das Programm Jugend Stärken – Kompetenzagenturen, das vom BMFSFJ im<br />

Rahmen des ESF-Bundesprogramms aufgelegt wurde, sowie das Sonderprogramm Berufsausbildungsbegleitung<br />

im Rahmen der BMBF-Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis<br />

zum Ausbildungsabschluss (im Folgenden kurz „Bildungsketten“). Ein weiteres Bundesprogramm,<br />

das Ähnlichkeiten zu ILJA aufweist, ist das oben bereits beschriebene Programm Job 4000 des<br />

BMAS. Von Seiten der BA werden mit Zielsetzungen, die denen von ILJA ähneln, die ausbildungsbegleitenden<br />

Hilfen, die sozialpädagogische Begleitung und die Berufseinstiegsbegleitung nach<br />

§ 421s SGB III angeboten. Von Seiten des Landes ist erneut auf das Sonderprogramm Aktion 5<br />

hinzuweisen (vgl. hierzu im Anhang Übersicht A-4). Im Folgenden werden die Programme der Berufseinstiegsbegleitung<br />

sowie die BA-Förderung über sozialpädagogische Begleitung kurz vorgestellt.<br />

50<br />

Berufsausbildungsbegleitung („Bildungsketten“) und Berufseinstiegsbegleitung 51<br />

Die beiden Programme zur Berufsausbildungs- bzw. -einstiegsbegleitung werden hier gemeinsam<br />

vorgestellt, da es sich um inhaltlich annähernd identische Förderangebote handelt. Die<br />

Ähnlichkeit war von den konzeptionierenden Stellen so angestrebt worden: Die Angebote sollten<br />

unabhängig von der Rechtsgrundlage möglichst einheitlich ausgestaltet werden, wobei die<br />

Berufsausbildungsbegleitung im Rahmen der Initiative Bildungsketten das bisherige Angebot<br />

47<br />

48<br />

49<br />

50<br />

51<br />

Im Zuge der geplanten Umgestaltung der Angebote am Übergang Schule-Beruf wird ILJA voraussichtlich in der jetzigen Form nicht<br />

wie ursprünglich geplant über vier Jahre bestehen, sondern in das geplante Übergangssystem einfließen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass ein Teil der Jugendlichen mit Förderbedarfen integrative Schulen besucht (16,1% der Schülerinnen und<br />

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in NRW besuchen keine Förderschule, (Statistisches Bundesamt 2012: Schulen auf<br />

einen Blick, S.22)<br />

Vgl. Statistisches Bundesamt 2011: Fachserie 11 Reihe 1, Tab. 3.9 und Tab. 1.1; eigene Berechnungen<br />

Die Programme Jugend stärken – Kompetenzagenturen, Job 4000 sowie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) wurden bereits weiter<br />

oben – vgl. hierzu Kapitel 1.3.2.1 und 1.3.3.1 – dargestellt.<br />

Nach § 421s SGB III bis zum 31.03.2012 bzw. nach § 49 SGB III seit dem 01.04.2012.<br />

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