Prio C Endbericht final.pdf - ISG
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Kapitel 1: Bewertung der Umsetzungsstrategie der <strong>Prio</strong>ritätsachse C<br />
<strong>ISG</strong><br />
zugute kommen. Hier scheinen die ergänzend zur Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze bestehenden<br />
Förderangebote noch nicht hinreichend trennscharf voneinander abgegrenzt zu sein, so<br />
dass Förderkonkurrenzen auf Basis des zur Verfügung stehenden Informationsmaterials nicht<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
1.3.3.2 Förderalternativen zum Programm ILJA – Integration lernbehinderter Jugendlicher<br />
in Ausbildung<br />
Die Zielgruppe des Programms ILJA 47 sind Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf<br />
Lernen am Ende ihrer Schulzeit und nach Beendigung der Schule. Auf Basis der Auswertung<br />
von Förderschulstatistiken 48 zeigt sich, dass rd. 38% der Schüler/innen, die in NRW eine Förderschule<br />
besuchen, in Klassen mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden. Im Abgangsjahr<br />
2010 beendeten 10.088 Schüler/innen aller Förderschwerpunkte die Förderschule. Davon gingen<br />
3.282 Schüler/innen mit dem Hauptschulabschluss ab (33% der Abgänger/innen) und 4.437<br />
mit dem Abschluss für Lernbehinderte (44% der Abgänger/innen). 49<br />
Eine ähnliche Zielsetzung wie das Programm ILJA – also die nachhaltige und systematische Gestaltung<br />
des Übergangs Schule-Ausbildung für Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen, zu<br />
denen Jugendliche mit dem Förderbedarf Lernen zu zählen sind – wird von einer Reihe anderer<br />
Förderprogramme des Bundes, der BA und des Landes NRW verfolgt. Zu nennen sind hier von<br />
Seiten des Bundes das Programm Jugend Stärken – Kompetenzagenturen, das vom BMFSFJ im<br />
Rahmen des ESF-Bundesprogramms aufgelegt wurde, sowie das Sonderprogramm Berufsausbildungsbegleitung<br />
im Rahmen der BMBF-Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis<br />
zum Ausbildungsabschluss (im Folgenden kurz „Bildungsketten“). Ein weiteres Bundesprogramm,<br />
das Ähnlichkeiten zu ILJA aufweist, ist das oben bereits beschriebene Programm Job 4000 des<br />
BMAS. Von Seiten der BA werden mit Zielsetzungen, die denen von ILJA ähneln, die ausbildungsbegleitenden<br />
Hilfen, die sozialpädagogische Begleitung und die Berufseinstiegsbegleitung nach<br />
§ 421s SGB III angeboten. Von Seiten des Landes ist erneut auf das Sonderprogramm Aktion 5<br />
hinzuweisen (vgl. hierzu im Anhang Übersicht A-4). Im Folgenden werden die Programme der Berufseinstiegsbegleitung<br />
sowie die BA-Förderung über sozialpädagogische Begleitung kurz vorgestellt.<br />
50<br />
Berufsausbildungsbegleitung („Bildungsketten“) und Berufseinstiegsbegleitung 51<br />
Die beiden Programme zur Berufsausbildungs- bzw. -einstiegsbegleitung werden hier gemeinsam<br />
vorgestellt, da es sich um inhaltlich annähernd identische Förderangebote handelt. Die<br />
Ähnlichkeit war von den konzeptionierenden Stellen so angestrebt worden: Die Angebote sollten<br />
unabhängig von der Rechtsgrundlage möglichst einheitlich ausgestaltet werden, wobei die<br />
Berufsausbildungsbegleitung im Rahmen der Initiative Bildungsketten das bisherige Angebot<br />
47<br />
48<br />
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50<br />
51<br />
Im Zuge der geplanten Umgestaltung der Angebote am Übergang Schule-Beruf wird ILJA voraussichtlich in der jetzigen Form nicht<br />
wie ursprünglich geplant über vier Jahre bestehen, sondern in das geplante Übergangssystem einfließen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass ein Teil der Jugendlichen mit Förderbedarfen integrative Schulen besucht (16,1% der Schülerinnen und<br />
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in NRW besuchen keine Förderschule, (Statistisches Bundesamt 2012: Schulen auf<br />
einen Blick, S.22)<br />
Vgl. Statistisches Bundesamt 2011: Fachserie 11 Reihe 1, Tab. 3.9 und Tab. 1.1; eigene Berechnungen<br />
Die Programme Jugend stärken – Kompetenzagenturen, Job 4000 sowie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) wurden bereits weiter<br />
oben – vgl. hierzu Kapitel 1.3.2.1 und 1.3.3.1 – dargestellt.<br />
Nach § 421s SGB III bis zum 31.03.2012 bzw. nach § 49 SGB III seit dem 01.04.2012.<br />
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