Prio C Endbericht final.pdf - ISG
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Kapitel 1: Bewertung der Umsetzungsstrategie der <strong>Prio</strong>ritätsachse C<br />
<strong>ISG</strong><br />
1.3.4 Förderalternativen im spezifischen Ziel C3: Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten<br />
Arbeitsmarktpolitik<br />
Das spezifische Ziel C3 des ESF-OP des Landes NRW setzt mit den Erwerbslosenberatungsstellen<br />
und Arbeitslosenzentren sowie mit Einzelprojekten und dem Kombilohn/Jobperspektive Anreize<br />
zur Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik. Im Folgenden werden die<br />
Förderalternativen zu den Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren genauer betrachtet.<br />
Die Einzelprojekte sowie Kombilohn/Jobperspektive werden an dieser Stelle nicht weiter<br />
betrachtet, da es sich zum einen bei den Einzelprojekten i.d.R. um vereinzelte Modellvorhaben<br />
handelt, die nach strengen Regeln durch die AG Innovation ausgewählt werden und für die die<br />
Regelförderangebote von Bund, BA und Land üblicherweise auch aufgrund des innovativen Ansatzes<br />
keine adäquaten Finanzierungsmöglichkeiten bieten. Zum anderen ist mit Bezug zu Kombilohn/Jobperspektive<br />
darauf hinzuweisen, dass dieses Förderangebot zwischenzeitlich ausgelaufen<br />
ist. Eine weitere Betrachtung ist daher wenig zielführend.<br />
Bereits zwischen 1995 und 2007 wurden in NRW unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen und<br />
Arbeitslosenzentren durch Zuschüsse des Landes und des ESF gefördert. Nachdem die Förderung<br />
aufgehoben worden war, wurden entsprechende Dienstleistungen durch die bis dahin geförderten<br />
Einrichtungen entweder eingeschränkt oder gänzlich eingestellt. 2011 wurde die Landes-<br />
ESF-Förderung wieder aufgenommen. Die derzeit 149 geförderten Einrichtungen verteilen sich auf<br />
alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes. Mit dem Angebot verfolgt die Landesregierung das<br />
Ziel einer trägerunabhängigen, qualitätsgesicherten und lebensweltbezogenen Beratung und Begleitung<br />
erwerbsloser Personen.<br />
In den Erwerbslosenberatungsstellen sollen dabei erwerbslose Menschen, von Arbeitslosigkeit bedrohte<br />
Menschen, Berufsrückkehrende und Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen<br />
hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung, zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
sowie bei Problemen im Bereich der wirtschaftlichen und psychosozialen Situation beraten werden.<br />
Darüber hinaus sind auch Beratungen in rechtlichen Fragen möglich.<br />
Die Arbeitslosenzentren bieten demgegenüber niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten für die<br />
o.g. Zielgruppe und fördern soziale Kontakte insbesondere unter den Erwerbslosen. Diese sollen<br />
im Sinne einer Selbsthilfe zur aktiven Beteiligung an der Gesellschaft ermutigt und an weitere Beratungsmöglichkeiten<br />
herangeführt werden. Das Angebot der Arbeitslosenzentren geht entsprechend<br />
über die Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Arbeitsverwaltung hinaus und zeichnet<br />
sich besonders durch seinen niedrigschwelligen Ansatz aus. Bei dem Angebot der Erwerbslosenberatung<br />
stellt sich jedoch die Frage, inwieweit durch dieses Angebot eine Parallelstruktur zu den<br />
Beratungsangeboten der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter gefördert wird. Im Folgenden wird<br />
diskutiert, inwieweit die ESF-geförderten Beratungsstellen in Konkurrenz zu diesen Angeboten<br />
(vgl. hierzu im Anhang Übersicht A-5) stehen bzw. inwieweit sie das Angebot sinnvoll ergänzen<br />
und erweitern.<br />
Erwerbslosenberatungsstellen und Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit und der<br />
Jobcenter<br />
Die Agenturen für Arbeit halten neben der Beratung von Leistungsempfängern und -empfängerinnen<br />
von ALG I auch ein Beratungsangebot für Arbeitnehmer/innen vor, die sich beruflich umorientieren<br />
wollen und keine Leistungen im Rechtskreis SGB III beziehen. Darüber hinaus verfügen die<br />
Agenturen über Beratungsangebote gezielt für Personen, die sich beruflich erstmals orientieren.<br />
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