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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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BMG<br />

Wirkungsbereich des <strong>Bund</strong>esministeriums für Gesundheit<br />

System der Lebensmittelsicherheit im <strong>Bund</strong><br />

sowie in den Ländern Salzburg und Vorarlberg<br />

Unklare Rechtsvorschriften und zahlreiche Verwaltungsaufgaben<br />

erschwerten den Lebensmittelaufsichtsorganen die Konzentration<br />

auf das Kerngeschäft (Revisionen und Probenziehungen). Insbesondere<br />

in Vorarlberg entfiel darauf nur rund die Hälfte der Gesamttätigkeit.<br />

Eine <strong>Bund</strong>–Länder–Arbeitsgruppe bereitete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung<br />

und Reduzierung der Verwaltungstätigkeiten im<br />

Bereich der Lebensmittelaufsicht vor und entwickelte auch Modelle<br />

zur verbesserten Kontrolle von Hochrisikobetrieben.<br />

Die Datenqualität im Bereich der Revisionen von Lebensmittelunternehmen<br />

war in den Ländern Salzburg und Vorarlberg mangelhaft.<br />

Für die Soll– und Ist–Revisionen lagen keine aussagekräftigen<br />

Daten vor.<br />

KURZFASSUNG<br />

Prüfungsziele<br />

Prüfungsziele waren die Beurteilung der Organisation und Personalausstattung<br />

der Aufsichtsbehörden, der Wahrnehmung der Kontrollaufgaben<br />

und der Information der Bevölkerung durch Aufsicht<br />

sowie durch Unternehmen und die Analyse des Zusammenwirkens<br />

zwischen <strong>Bund</strong>, Ländern und Lebensmittelunternehmen. (TZ 1)<br />

Grundlagen<br />

Das Lebensmittelrecht war in den Mitgliedstaaten der EU weitgehend<br />

harmonisiert. Eine Vielzahl von Rechtsakten der EU beinhaltete<br />

unmittelbar anwendbares Lebensmittelrecht. Innerstaatliche gesetzliche<br />

Grundlage des Lebensmittelrechts war das Lebensmittelsicherheits–<br />

und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). (TZ 2)<br />

<strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6 121

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