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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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Personalmanagement<br />

Sicherheitsvereinbarungen<br />

mit vier<br />

<strong>Bund</strong>esländern<br />

15.1 Das BMI schloss mit den <strong>Bund</strong>esländern Niederösterreich, Steiermark,<br />

Vorarlberg und Wien Sicherheitsvereinbarungen (Sicherheitspakte,<br />

Sicherheitspartnerschaften) ab. In diesen Vereinbarungen sagte das<br />

BMI u.a. nachfolgende personelle Maßnahmen zu:<br />

– Die Vereinbarung mit Niederösterreich vom März 2011 sah für die<br />

beiden folgenden Jahre eine Personalverstärkung durch Neuaufnahme<br />

von 300 Polizisten und Versetzung von 200 Polizisten zu<br />

belasteten Polizeidienststellen nach Niederösterreich vor.<br />

– Die Vereinbarung mit der Steiermark vom August 2012 sah bis <strong>2013</strong><br />

eine Personalverstärkung von 300 Polizisten durch Neuaufnahmen<br />

und Versetzungen in die Steiermark vor. Im Rahmen dieser Personalverstärkungen<br />

legten die Vertragsparteien unter dem Titel „Sicherheitsschwerpunkt<br />

Graz“ die Erhöhung des Personalstands in Graz<br />

fest.<br />

– Die Vereinbarung mit Vorarlberg vom Juni 2012 sah ein umfassendes<br />

Maßnahmenbündel für 2012 bis 2015 vor. Unter anderem<br />

sollten sukzessive Exekutivplanstellen systemisiert werden, um bis<br />

zum Jahr 2015 einen Stand von 900 Planstellen zu erreichen.<br />

– Die Vereinbarung mit Wien vom Juli 2011 sah ebenfalls ein umfassendes<br />

Maßnahmenbündel vor. Unter anderem war — in Fortführung<br />

der bereits initiierten Personaloffensive — die Neuaufnahme von<br />

jährlich 450 Polizeischülern zwischen 2009 und <strong>2013</strong> vorgesehen.<br />

Dadurch sollte in Wien bis 2015 ein Nettozuwachs von 1.000 Polizisten<br />

erreicht werden.<br />

Den Vereinbarungen konnten keine sachlichen Kriterien bzw. kein Hinweis<br />

auf fundierte Bedarfsanalysen für die seitens des BMI zugesagten<br />

Personalmaßnahmen entnommen werden.<br />

15.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte die fehlenden sachlichen Kriterien in den Sicherheitsvereinbarungen<br />

für vereinbarte Personalmaßnahmen und wies<br />

auf nach wie vor bestehende Personalüberstände im Grenzbereich hin<br />

(TZ 12).<br />

Er empfahl dem BMI, Sicherheitsvereinbarungen künftig sachliche Kriterien<br />

zugrunde zu legen.<br />

15.3 Das BMI teilte mit, dass es die Empfehlung zur Kenntnis nehme.<br />

206 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

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