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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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Sonderkommissionen<br />

Er empfahl dem BMI, die Notwendigkeit einer Fortführung der SOKO<br />

Ost und der damit in Verbindung stehenden Dienstzuteilungen zu prüfen.<br />

Im positiven Fall wären klare aufbau– und ablauforganisatorische<br />

Regelungen zu schaffen.<br />

34.3 In der Stellungnahme führte das BMI näher aus, dass die unter dem<br />

Titel SOKO Ost zum Operativen Zentrum für Ausgleichsmaßnahmen<br />

und zur Landespolizeidirektion Niederösterreich (Bezirkspolizeikommando<br />

Baden, Polizeiinspektion–EASt Traiskirchen) zugeteilten<br />

Bediensteten der konzentrierten Unterstützung von diesbezüglich erforderlichen<br />

koordinierend zu setzenden operativen Überwachungs– und<br />

Ermittlungsmaßnahmen dienen würden. <strong>Der</strong> dadurch gegebene flexible<br />

Personaleinsatz ermögliche eine rasche Reaktion auf neu auftretende<br />

oder sich verlagernde Kriminalitätsphänomene im Sinne einer bestmöglichen<br />

operativen Präsenz, die bei einer entsprechenden aufbauorganisatorischen<br />

Regelung — „eigene Organisationseinheit — Dienststelle“<br />

(wie vom RH empfohlen) — durch den diesbezüglich entstehenden Leitungs–<br />

und Administrationsaufwand entsprechend verringert werden<br />

würde.<br />

34.4 <strong>Der</strong> RH entgegnete, dass er die mangelnde Übersicht des BMI über die<br />

der SOKO Ost zugeteilten Bediensteten kritisiert, jedoch keine „eigene<br />

Organisationseinheit — Dienststelle“ empfohlen habe. Er hatte empfohlen,<br />

die Notwendigkeit einer Fortführung der SOKO Ost zu prüfen<br />

und im positiven Fall klare aufbau– und ablauforganisatorische Regelungen<br />

zu schaffen.<br />

Erfolgskontrolle bei<br />

Sonderkommissionen<br />

35.1 Das BMI hatte SOKOs sowohl durch schriftliche Erlässe als auch durch<br />

mündliche Weisungen des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit<br />

eingerichtet. Nur bei jenen fünf SOKOs, denen schriftliche Erlässe<br />

zugrunde lagen, gab es — als Voraussetzung für eine Erfolgskontrolle<br />

— konkretere schriftliche Vorgaben hinsichtlich der Durchführung und<br />

der Zielsetzung.<br />

35.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte die bei mehr als der Hälfte der SOKOs lediglich mündlich<br />

erfolgte Einrichtung und die dadurch nicht nachvollziehbare Vorgabe<br />

von Strategien und Zielen. Eine schon im Zuge der Einrichtung<br />

einer SOKO vorgenommene Formulierung von Strategien und quantifizierten<br />

Zielen würde eine Erfolgsevaluierung erleichtern.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMI, künftig SOKOs ausschließlich in schriftlicher<br />

Form einzurichten und darin Strategien und Ziele konkret zu<br />

formulieren.<br />

240 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

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