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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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in den Veranlagungsjahren 2005 bis 2010 rd. 3,104 Mrd. EUR an<br />

Verlusten und rd. 0,545 Mrd. EUR an Nachversteuerungsbeträgen<br />

ihrer ausländischen Gruppenmitglieder geltend.<br />

KURZFASSUNG<br />

Prüfungsziele<br />

Ziele der Überprüfung waren die Erhebung der Begünstigungen im<br />

Körperschaftsteuerrecht, des mit dem Vollzug verbundenen Verwaltungsaufwands<br />

und des Ausmaßes der Informationen für die Öffentlichkeit<br />

sowie die Darstellung und Beurteilung der Ziele, der Wirkungen,<br />

des Risikomanagements des BMF sowie im Besonderen der<br />

Gruppenbesteuerung in Österreich. Prüfungshandlungen setzte der<br />

RH im BMF und in ausgewählten Finanzämtern. (TZ 1)<br />

Definition der Steuerbegünstigung<br />

Eine international anerkannte Definition des Begriffs der Steuerbegünstigung<br />

besteht nicht. In Österreich verpflichtet das <strong>Bund</strong>eshaushaltsgesetz<br />

(BHG) die <strong>Bund</strong>esregierung, dem Nationalrat jährlich<br />

einen Förderungsbericht über direkte und indirekte Förderungen<br />

vorzulegen. Nähere Details hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen<br />

fehlten jedoch. Die in den Förderungsberichten und im Transparenzdatenbankgesetz<br />

angeführten Steuerbegünstigungen waren nicht<br />

deckungsgleich. (TZ 2)<br />

Förderungsbericht der<br />

<strong>Bund</strong>esregierung<br />

Anzahl der Maßnahmen<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bund</strong>esminister für Finanzen als Verfasser des Förderungsberichts<br />

der <strong>Bund</strong>esregierung (Förderungsbericht) hatte die indirekten<br />

Förderungen zumindest nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen<br />

und den begünstigten Bereichen auszuweisen. (TZ 3)<br />

<strong>Der</strong> Förderungsbericht enthielt in seiner Fassung für das Jahr 2010<br />

im Kapitel über indirekte Förderungen nach dem Körperschaftsteuergesetz<br />

1988 (KStG 1988) sechs Kategorien. (TZ 3)<br />

Im Vergleich zu diesen sechs Kategorien erhob der RH unter der<br />

Annahme einer weiten Begriffsauslegung im Einvernehmen mit dem<br />

BMF im Körperschaftsteuerrecht insgesamt 110 Begünstigungsmaßnahmen<br />

im Gesetzesrang. <strong>Der</strong> Förderungsbericht fasste Begünstigungen<br />

zu Gruppen zusammen, weshalb die einzelnen Maßnahmen<br />

nicht ersichtlich waren. Nicht im Förderungsbericht enthalten waren<br />

etwa Begünstigungen für abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben<br />

(§ 11 KStG 1988), für Prämienrückerstattungen (§ 17 KStG 1988),<br />

14 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

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