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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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BMUKK<br />

Schnittstellen<br />

Schüler mit Migrationshintergrund,<br />

Antworten des Schulsystems<br />

Die Aufgaben des Sprachförderzentrums waren vor allem<br />

– die Entwicklung eines Sprachförderkonzepts für das Land Wien;<br />

– die Entwicklung eines Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung der<br />

Schüler mit außerordentlichem Status;<br />

– die Entwicklung und laufende Adaptierung der Lernfortschrittsdokumentation<br />

zum Zwecke der Evaluierung der Sprachförderkurse;<br />

– die Konzeption, die Organisation und die Durchführung der Einschulung<br />

von Lehrkräften, die erstmals Sprachförderkurse und muttersprachlichen<br />

Unterricht abhielten;<br />

– die Organisation von Workshops für Lehrkräfte;<br />

– die Vernetzung mit außerschulischen Stellen zur Durchführung von<br />

Maßnahmen zur Leseförderung (z.B. Büchereien Wien).<br />

13.2 <strong>Der</strong> RH sah die vom Sprachförderzentrum Wien durchgeführten Fortbildungen<br />

für Lehrer kritisch. Er wies darauf hin, dass gemäß § 8<br />

Hochschulgesetz 30 für die Fort– und Weiterbildung der Lehrer die<br />

Pädagogischen Hochschulen zuständig waren. <strong>Der</strong> RH empfahl dem<br />

Stadtschulrat für Wien, sämtliche Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer,<br />

die Fördermaßnahmen in Deutsch unterrichteten, von der Pädagogischen<br />

Hochschule Wien durchführen zu lassen.<br />

13.3 Laut Mitteilung des Stadtschulrats für Wien sei die viertägige verpflichtende<br />

Fortbildung für erstmalig arbeitende Sprachförderlehrer<br />

eine Einschulung und keine Fortbildung.<br />

13.4 <strong>Der</strong> RH verwies auf das jährliche Informationsschreiben des Sprachförderzentrums<br />

Wien betreffend Sprachförderkurse. Dieses bezeichnete<br />

die viertägige Schulung (bestehend aus einem organisatorischen Teil<br />

sowie einer Methodikschulung) als Fortbildungsveranstaltung. Nach<br />

Ansicht des RH waren Schulungen im Bereich der Unterrichtsmethodik<br />

jedenfalls Fortbildungveranstaltungen. <strong>Der</strong> RH hielt an seiner Empfehlung<br />

fest, sämtliche Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer, die<br />

Fördermaßnahmen in Deutsch unterrichteten, von der Pädagogischen<br />

Hochschule Wien durchführen zu lassen.<br />

30<br />

BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.F.<br />

<strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6 289

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