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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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Kurzfassung<br />

IT–Ausstattung<br />

Die Lebensmittelaufsichtsbehörden verwendeten österreichweit<br />

das Amtliche Lebensmittel–, Informations– und Auswertesystem<br />

(ALIAS). Zentrales IT–System der tierärztlichen Aufsichtsbehörden<br />

war das Veterinärinformationssystem (VIS). (TZ 18)<br />

Zwischen ALIAS und VIS existierte eine Schnittstelle, die allerdings<br />

in der Vergangenheit Schwierigkeiten beim Datenabgleich verursachte.<br />

Sowohl in ALIAS als auch in VIS waren programmtechnische<br />

Neuerungen in Vorbereitung. (TZ 18)<br />

Wie ein Test des RH ergab, war es im VIS möglich, Daten bundesländerübergreifend<br />

zu verändern. (TZ 18)<br />

Information der Öffentlichkeit<br />

Lebensmittelunternehmer im Einzelhandel waren verpflichtet, die<br />

Öffentlichkeit unverzüglich zu informieren, wenn sie Grund zur<br />

Annahme hatten, dass ein von ihnen vertriebenes Lebensmittel<br />

gesundheitsschädlich war und dadurch eine größere Bevölkerungsgruppe<br />

gefährdet war oder ein lebensmittelbedingter Krankheitsausbruch<br />

vorlag. (TZ 19)<br />

Die Information der Öffentlichkeit über die Gesundheitsschädlichkeit<br />

von Produkten durch den Unternehmer hatte durch Aushang<br />

bei den Kassen zu erfolgen. <strong>Der</strong> Aushang musste deutlich sichtbar<br />

und leicht lesbar sein. (TZ 19)<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bund</strong>esminister für Gesundheit hatte eine Information der<br />

Öffentlichkeit zu veranlassen, wenn der begründete Verdacht bestand,<br />

dass Lebensmittel gesundheitsschädlich waren und die Bevölkerung<br />

dadurch gefährdet war. Eine Novelle des LMSVG ermöglichte im<br />

Jahr 2010 eine vergleichsweise frühere Information der Öffentlichkeit,<br />

allerdings nach wie vor nur im Falle einer Gemeingefährdung.<br />

(TZ 20)<br />

Eine Information der Verbraucher über einzelne Betriebe mit mangelhaften<br />

Hygienebedingungen war aufgrund dieser Bestimmung<br />

nicht möglich. Das Land Vorarlberg schlug in diesem Zusammenhang<br />

dem BMG vor, eine Verordnungsermächtigung in das LMSVG<br />

aufzunehmen. (TZ 20)<br />

126 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

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