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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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BMF<br />

Gruppenbesteuerung<br />

Transparenz von Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht<br />

mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung<br />

Tendenziell waren diese Aufgaben in jenen Finanzämtern schwerer<br />

zu bewältigen, welche die Gruppenakten auf mehrere bzw. alle BV–<br />

Teams verteilt hatten. Dabei spielte die mangelnde Routine eine entscheidende<br />

Rolle.<br />

Wie bereits erwähnt, beurteilten die Finanzämter die Rechtsgrundlagen<br />

für Unternehmensgruppen im Hinblick auf deren Vollzug als kompliziert.<br />

Insbesondere betraf dies die Begünstigungen mit Auslandsbezug,<br />

aber auch die Möglichkeit unterschiedlicher Bilanzstichtage in<br />

der Unternehmensgruppe (siehe TZ 21) sowie sich häufig ändernde<br />

Bestimmungen.<br />

Zwecks möglichst korrekter Erfassung im P–Verfahren wandten sich<br />

die Finanzämter zur fachlichen und elektronischen Unterstützung vielfach<br />

an das Produktmanagement und die IT–Abteilung des BMF. 54<br />

Bis Ende 2009 ergingen insgesamt 2.543 Bescheide, die nur aufgrund<br />

der Behebung von Verarbeitungshindernissen durch das BMF erstellt<br />

werden konnten. Gleichzeitig war allerdings die elektronische Verarbeitung<br />

von weiteren 514 Unternehmensgruppen aus IT–technischen<br />

Gründen noch nicht möglich. Dadurch entstanden teils massive Verzögerungen,<br />

die auch Auswirkungen auf die nachfolgenden Veranlagungsverfahren<br />

mit sich brachten.<br />

<strong>Der</strong> Veranlagungsfortschritt bei der Gruppenbesteuerung ist folgender<br />

Tabelle zu entnehmen:<br />

54 Veranlagungsverfahren waren erst nach abgeschlossener Eingabe im P–Verfahren möglich;<br />

Änderungen im P–Verfahren während eines Veranlagungsverfahrens waren nur<br />

mittels elektronischer Stornierung durch das Produktmanagement des BMF möglich.<br />

<strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6 73

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