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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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BMF<br />

Förderungsbericht der <strong>Bund</strong>esregierung<br />

Transparenz von Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht<br />

mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung<br />

wären in der Regel aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Zudem<br />

würden sie eher zur Verwirrung beitragen, als zusätzlichen Informationsgehalt<br />

liefern.<br />

4.4 <strong>Der</strong> RH erwiderte, dass er der Erhebung von Ist–Zahlen den Vorzug<br />

gegenüber Schätzungen einräumte. Die derzeitige Darstellung von drei<br />

Jahren im Förderungsbericht der <strong>Bund</strong>esregierung — gemäß § 47 Abs. 3<br />

und 4 BHG <strong>2013</strong> betreffend das vorangegangene Finanzjahr und die<br />

Vergleichszahlen aus den beiden unmittelbar vorangegangenen Finanzjahren<br />

— ermöglicht es nach Ansicht des RH, jedenfalls für das jeweils<br />

älteste Jahr eine zahlenmäßige Übersicht mit Ist–Zahlen auf Basis des<br />

vorhandenen „Daten–Sets“ vorzulegen. Überdies wies der RH darauf<br />

hin, dass der Förderungsbericht 2010 zuletzt im Kapitel über indirekte<br />

Förderungen nach dem KStG 1988 für die Einnahmenausfälle bei vier<br />

der sechs angeführten Kategorien keine Angaben enthielt. Steuerliche<br />

Maßnahmen, deren Wirkungen überhaupt nicht evaluiert werden können,<br />

wären grundsätzlich zu hinterfragen. Allenfalls wäre in solchen<br />

Fällen die Gewährung von direkten Förderungen zweckmäßiger.<br />

Hinsichtlich der vom BMF abgelehnten Darstellung der Schätzungsmethoden<br />

gab der RH zu bedenken, dass (weitgehend unkommentierte)<br />

Änderungen der Berechnung einzelner indirekter Förderungen im Laufe<br />

der Jahre — wie bei der Gruppenbesteuerung (siehe Tabelle 5) — die<br />

Transparenz und den Informationsgehalt mangels Vergleichbarkeit<br />

beträchtlich mindern. Diesbezügliche Angaben wären daher Minimalerfordernisse<br />

für künftige Förderungsberichte.<br />

Weiters hielt der RH fest, dass die für die Förderungsberichte im „Schätzungsverfahren“<br />

ermittelten Angaben des BMF kaum statistischen<br />

Grundsätzen genügen konnten, räumte das BMF doch selbst in seiner<br />

Stellungnahme ein, dass die Angaben von statistischen Bandbreiten<br />

„in der Regel aufgrund fehlender Daten nicht möglich“ seien.<br />

Ziele<br />

5.1 (1) Das BMF nannte in seiner Abgabenstrategie 12 die folgenden vier<br />

strategischen Zielsetzungen als laufend neue bzw. wachsende Herausforderungen,<br />

die zu bewältigen waren:<br />

– Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unter Wahrung eines angemessenen<br />

Abgabenaufkommens,<br />

– Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung<br />

allgemeiner politischer Anliegen,<br />

12<br />

Strategie des <strong>Bund</strong>esministeriums für Finanzen, September 2011<br />

<strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6 39

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