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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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Förderung in Deutsch („Deutsch als<br />

Zweitsprache“, Sprachförderkurse)<br />

der außerordentlichen Schüler mit Migrationshintergrund fest. <strong>Der</strong><br />

Lernfortschritt durch die Sprachförderkurse wurde dreimal jährlich<br />

erhoben und dokumentiert. Am Ende des Schuljahrs wurde die Lernfortschrittsdokumentation<br />

als Beilage dem Schülerstammblatt angefügt.<br />

Darüber hinaus übermittelten die Lehrer einen jährlichen Schlussbericht<br />

zu jedem Schüler, der einen Sprachförderkurs besuchte, an das<br />

Sprachförderzentrum Wien. Darin waren die durchgeführten Sprachfördermaßnahmen<br />

und die Sprachkompetenzstufe (A, B oder C) anzugeben.<br />

Das Sprachförderzentrum Wien evaluierte jährlich diese Schlussberichte<br />

(siehe TZ 20).<br />

16.2 (1) <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass auf <strong>Bund</strong>esebene aufgrund der uneinheitlichen<br />

Vorgehensweise und der fehlenden Vorgaben für eine Lernfortschrittsdokumentation<br />

keine wirkungsorientierte Qualitätskontrolle<br />

erfolgen konnte. Er empfahl dem BMUKK, eine standardisierte Lernfortschrittsdokumentation<br />

für alle außerordentlichen Schüler mit Migrationshintergrund<br />

einzuführen, in der Informationen zum erreichten<br />

Sprachniveau enthalten sind.<br />

Darüber hinaus empfahl er dem BMUKK, die Lernfortschrittsdokumentationen<br />

jedenfalls dem Schülerstammblatt beizulegen, um eine<br />

durchgängige Dokumentation des sprachlichen Lernfortschritts der<br />

Schüler mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Damit wäre ein<br />

einheitlicher Überblick über sämtliche Sprachfördermaßnahmen während<br />

einer Schülerlaufbahn gewährleistet.<br />

(2) Die in Wien in den allgemein bildenden Pflichtschulen eingesetzte<br />

Lernfortschrittsdokumentation beurteilte der RH positiv.<br />

16.3 Laut Stellungnahme des BMUKK werde den Lehrkräften nach Fertigstellung<br />

des von der Universität Wien entwickelten Instruments zur<br />

Sprachstandsdiagnostik ein praktikabler Leitfaden zur Einschätzung<br />

der Sprachkompetenz ihrer Schüler vorliegen. Aufbauend auf die Diagnose<br />

würden die Lehrkräfte passende sprachliche Angebote zur Verfügung<br />

stellen können. Bereits jetzt würden Lehrkräfte (Multiplikatoren)<br />

im Umgang mit dem Instrument eingeschult, um in der Folge<br />

ihr Wissen in Rahmen von Fort– und Weiterbildungsveranstaltungen<br />

flächendeckend weitergeben zu können.<br />

16.4 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass nach der Einführung einer standardisierten<br />

Lernfortschrittsdokumentation diese dem Schülerstammblatt beizulegen<br />

wäre.<br />

294 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

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