08.06.2014 Aufrufe

Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gruppenbesteuerung<br />

37 Gruppenbesteuerungssysteme gibt es in verschiedenen Ausprägungen, vorrangig in<br />

den drei Formen:<br />

1. steuerliche Vollkonsolidierung (z.B. Niederlande);<br />

2. Zusammenrechnung der Einzelergebnisse der Gesellschaften (z.B. Österreich) und<br />

3. Gruppenbesteuerung durch konzerninterne Verlustverrechnung (z.B. Großbritannien).<br />

Gruppenbesteuerungssysteme<br />

in der<br />

EU<br />

11 In der Mehrheit der EU–Mitgliedstaaten bestanden Arten von Gruppenbesteuerungssystemen.<br />

Allen war gemein, dass sie grundsätzlich<br />

rechtlich selbständige Gesellschaften steuerlich als wirtschaftliche Einheit<br />

betrachteten und zwischen diesen einen Verlustausgleich ermöglichten.<br />

37<br />

Die Voraussetzungen für eine Gruppenbildung variierten zwischen<br />

den Mitgliedstaaten; unterschiedliche Anforderungen bestanden z.B.<br />

bezüglich Mindestbeteiligungsquote, Rechtsform des Gruppenträgers,<br />

Zeitraum der Wirtschaftsjahre (Bilanzstichtag) oder der erforderlichen<br />

Bindungsfrist.<br />

Tabelle 11:<br />

Mindestbeteiligungsquote<br />

mehr als 50 %<br />

mindestens 75 %<br />

mindestens 90 %<br />

mindestens 95 %<br />

Bindungsfrist<br />

jährliches Wahlrecht<br />

Gruppenbesteuerungssysteme in der EU – Mindestbeteiligungsquote und<br />

Bindungsfrist<br />

EU–Mitgliedstaaten<br />

z.B. Österreich, Dänemark, Italien<br />

z.B. Irland, Spanien, Großbritannien<br />

z.B. Finnland, Lettland, Portugal<br />

z.B. Frankreich, Niederlande, Polen<br />

z.B. Finnland, Irland, Spanien<br />

3 Jahre z.B. Österreich, Italien (Inland), Polen<br />

5 Jahre z.B. Italien (Ausland), Frankreich, Deutschland<br />

mehr als 5 Jahre<br />

Quelle: Institut für Finanzen und Steuern e.V. (IFSt)–Schrift, Nr. 471/2011, S. 112 f.<br />

z.B. Dänemark (Inland; Ausland 10 Jahre)<br />

58 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!