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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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Sonderkommissionen<br />

(4) Obwohl das BMI die SOKO Ost in ihrer ursprünglichen Form nach<br />

drei Monaten wieder auflöste, wurden unter der Bezeichnung „SOKO<br />

Ost“ weiterhin Schwerpunktmaßnahmen gesetzt. Diese wurden primär<br />

von Exekutivbediensteten aus dem Bereich der Regelorganisation,<br />

unter Beteiligung von Bediensteten der SOKO Ost, durchgeführt.<br />

Zu diesen Schwerpunktmaßnahmen führte das BMI Statistiken: <strong>Der</strong><br />

Gesamteinsatzbericht zur SOKO Ost über den Zeitraum vom 1. Juli 2009<br />

bis 20. Mai 2012 enthielt Daten über eingesetzte Kräfte, Festnahmen<br />

von Tatverdächtigen (untergliedert nach Deliktskategorien), Sicherstellungen,<br />

Vorführungen vor Gericht, verwaltungspolizeiliche Festnahmen,<br />

Verwaltungsübertretungen und Fahndungs–/Kontrolltätigkeiten.<br />

Seit 2009 war die Anzahl der Anzeigen betreffend strafbare Handlungen<br />

gegen fremdes Vermögen in der Ostregion (Burgenland, Niederösterreich<br />

und Wien) von 241.339 (2009) auf 202.628 (2011) gesunken.<br />

Das entsprach einem Rückgang von rd. 16 %.<br />

<strong>Der</strong> RH konnte mangels zuvor quantifizierter Ziele nicht feststellen,<br />

in welchem Ausmaß die Einrichtung der SOKO Ost zu einer Senkung<br />

von Anzeigen im Bereich der Eigentumskriminalität beigetragen hatte.<br />

Auch die Zahlen des Gesamteinsatzberichts zur SOKO Ost ließen darauf<br />

keine Rückschlüsse zu.<br />

36.2 <strong>Der</strong> RH hielt die Beschreibung der für die Tätigkeit der SOKO Kfz, der<br />

SOKO Kfz West und der SOKO Ost wesentlichen Punkte im schriftlichen<br />

Einrichtungserlass positiv fest, bemängelte allerdings das Fehlen<br />

quantifizierter Zielsetzungen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMI, zur besseren Erfolgsevaluierung quantifizierte<br />

Ziele — soweit möglich — schon bei der Einrichtung einer SOKO<br />

vorzugeben.<br />

36.3 Laut Stellungnahme des BMI werde seit der Verlautbarung der „Richtlinie<br />

für die Durchführung von Sonderkommissionen“ im Februar <strong>2013</strong><br />

bei der Erlassung des Behördenauftrags zur Errichtung einer SOKO<br />

auch eine entsprechende Zieldefinition vorgegeben, soweit dies möglich<br />

sei.<br />

242 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

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