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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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BMF<br />

Gruppenbesteuerung<br />

Transparenz von Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht<br />

mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung<br />

erpflichtigen oder Finanzbediensteten eingegebenen Daten ermittelt<br />

und mit den in den Bescheiden ausgewiesenen Besteuerungsgrundlagen<br />

korrespondieren. Wenn in den Beilagen zur Steuererklärung korrekte<br />

Werte eingetragen würden, sei auch die Übersicht über die ausländischen<br />

Verluste vollständig und richtig.<br />

Allerdings sei anzumerken, dass ausländische Verluste sinnvollerweise<br />

erst im Rahmen einer Betriebsprüfung oder im Rahmen eines Vorhalts<br />

überprüft werden könnten. Zudem sei unklar, welche Informationen<br />

nach Ansicht des RH den Gruppenkörperschaften für die Verlustdatenbank<br />

bereits im Rahmen der Steuererklärung abverlangt werden sollten.<br />

16.4 <strong>Der</strong> RH erwiderte, dass das BMF zutreffend eine Einschränkung in<br />

seinen Ausführungen vornahm („Wenn … korrekte Werte eingetragen<br />

werden“). Diese Annahme stellt jedoch für die Finanzverwaltung<br />

generell bei jeder Steuererklärung eine Herausforderung dar, weshalb<br />

risikoorientierte Kontrollen unbedingt erforderlich sind.<br />

Im Übrigen wäre es nach Ansicht des RH zweckmäßig, den Finanzbediensteten<br />

die IT–Unterstützung bei Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder<br />

(„elektronische Akteninfo“) in einem ähnlichen Funktionsumfang<br />

zur Verfügung zu stellen wie die in Körperschaftsteuerverfahren<br />

zur Anwendung kommende Verlustdatenbank. Eine zuverlässige elektronische<br />

Abbildung der geltend gemachten und nachversteuerten Verluste<br />

und Gewinne ausländischer Gruppenmitglieder — beides nach<br />

ausländischem und österreichischem Recht ermittelt — wäre notwendig,<br />

damit die Finanzverwaltung effektiv und effizient ihre Kontrollverpflichtungen<br />

wahrnehmen kann.<br />

Dazu wäre es v.a. erforderlich, die vom RH aufgezeigten Mängel zu<br />

beseitigen. Weiters wäre sicherzustellen, dass die in Österreich wirksamen<br />

steuerlichen Ergebnisse der ausländischen Gruppenmitglieder<br />

für jede Körperschaft separat und zwingend für jedes Jahr erfasst werden.<br />

Entsprechende elektronische Prüfroutinen im Hinblick auf Veranlagungshindernisse<br />

— etwa bei Fehlen der Werte für die steuerlichen<br />

Ergebnisse — sowie auf eine mögliche Nachversteuerung wären einzurichten.<br />

<strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6 77

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