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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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Gruppenbesteuerung<br />

schen und ausländischen Steuerrecht — zur Geltendmachung von Verlusten<br />

in Österreich führen.<br />

In Jahren, in denen der ausländische Verlust mit einem ausländischen<br />

Gewinn verrechnet wurde oder errechnet hätte werden können, war<br />

ein Betrag in diesem Ausmaß beim beteiligten inländischen Gruppenmitglied<br />

bzw. Gruppenträger, dem der Verlust zugerechnet wurde,<br />

als Gewinn zuzurechnen (Nachversteuerung). 63 Auch bei einem (wirtschaftlichen)<br />

Ausscheiden des ausländischen Gruppenmitglieds aus der<br />

Unternehmensgruppe hatte eine Nachversteuerung der geltend gemachten<br />

Auslandsverluste zu erfolgen.<br />

(2) Bei Auslandssachverhalten oblag es dem Abgabepflichtigen im<br />

Rahmen seiner erhöhten Mitwirkungspflicht, ausländische steuerliche<br />

Ergebnisse nach inländischen Steuervorschriften umzurechnen. Diese<br />

Umrechnungen waren vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

Als Nachweis für eine Verlustverrechnung waren beglaubig te<br />

Übersetzungen der Steuererklärungen bzw. –bescheide der ausländischen<br />

Finanzverwaltung vorzulegen.<br />

(3) Die zu berücksichtigenden bzw. nachzuversteuernden Verluste<br />

waren jährlich auf den Steuererklärungen für jedes ausländische Gruppenmitglied<br />

separat anzuführen, gegebenenfalls auch mit Nullwerten.<br />

(4) Das BMF stellte — lt. eigenen Angaben — eine lückenlose Durchführung<br />

von Nachversteuerungen geltend gemachter Auslandsverluste<br />

dadurch sicher, dass im ersten Veranlagungsjahr, in dem weder Verluste<br />

noch Nachversteuerungsbeträge für ausländische Gruppenmitglieder<br />

erklärt wurden, eine Verlustverwertung im Ausland anzunehmen war.<br />

Dies sollte eine Hinzurechnung aller in Österreich steuermindernd geltend<br />

gemachter, aber noch nicht nachversteuerter Verluste zur Steuerbemessungsgrundlage<br />

bewirken.<br />

Vollzug<br />

26.1 (1) Inländische Körperschaften machten seit Einführung der österreichischen<br />

Gruppenbesteuerung in den Veranlagungsjahren 2005 bis 2010<br />

rd. 3,104 Mrd. EUR an Verlusten ihrer ausländischen Gruppenmitglieder<br />

geltend und meldeten rd. 0,545 Mrd. EUR an Nachversteuerungsbeträgen.<br />

63<br />

§ 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988<br />

90 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

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