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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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Eigenkontrollen durch die<br />

Lebensmittelunternehmer<br />

ger Basis berücksichtigen können“. Das Unionsrecht sehe hier keine<br />

Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten vor.<br />

Das Land Salzburg hielt fest, dass im LMSVG nicht nur die Möglichkeit<br />

geschaffen werden sollte, bereits vor der Revision die Eigenkontrollunterlagen<br />

anzufordern, sondern zusätzlich auch das HACCP–Konzept<br />

des Betriebs. Die Möglichkeit, Unterlagen bereits vorab anfordern zu<br />

können, sei in der <strong>Bund</strong>–Länder–Arbeitsgruppe von den Ländern vorgeschlagen<br />

worden. Eine Umsetzung im LMSVG sei durch den <strong>Bund</strong><br />

bis dato nicht erfolgt.<br />

Betreffend die Auswertung der Ergebnisse der Kontrolle der unternehmerischen<br />

Eigenkontrolle teilte das Land Salzburg mit, dass diese<br />

Form der Auswertung nicht im ALIAS–Standardumfang enthalten sei,<br />

weil dies bisher nicht von den Berichtspflichten an das BMG umfasst<br />

gewesen sei. Die gewünschte Möglichkeit der Auswertung der unternehmerischen<br />

Eigenkontrolle werde jedoch mit 1. Jänner 2014 gegeben<br />

sein, weil ab diesem Zeitpunkt die neue ALIAS–Version im täglichen<br />

Betrieb eingesetzt werden könne.<br />

Grundsätzlich stellte das Land Salzburg fest, dass diese Anforderung<br />

leichter erfüllt werden könnte, wenn das BMG die vom RH empfohlene<br />

Festlegung der verbindlichen Mindeststandards für die Durchführung<br />

der Eigenkontrollen der Unternehmer umsetzen würde.<br />

Weiters sei die Kontrolle der unternehmerischen Eigenkontrollen zwar<br />

eine wichtige, aber nur eine von vielen Grundlagen für eine risikoorientierte<br />

Revisionsplanung. Dabei müssten vorher anhand eines systematischen<br />

HACCP–Konzepts die wesentlichen Parameter bestimmt worden<br />

sein, die bei der Eigenkontrolle untersucht werden müssen. Viele<br />

andere Punkte würden eine ebenso wichtige Rolle bei der Bestimmung<br />

einer risikoorientierten Revisionsplanung spielen (HACCP, Betriebsinfrastruktur,<br />

Schädlingsbekämpfung, Personalhygiene, Schulungen etc.).<br />

13.4 Zum Hinweis des BMG auf die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 hielt<br />

der RH fest, dass ihm bekannt war, dass diese Verordnung bewusst<br />

flexibel gehalten ist, um die Lebensmittelunternehmer nicht zur Einhaltung<br />

nicht relevanter Regeln für ihre Tätigkeit zu zwingen. Er verwies<br />

aber auf die Erwägungsgründe der Verordnung, die klar festhalten,<br />

dass diese Flexibilität die Ziele der Lebensmittelhygiene nicht in<br />

Frage stellen sollte.<br />

Dieser Umstand war in der Praxis eingetreten; die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht<br />

wurde durch die sehr allgemein gehaltenen Formulierungen<br />

der Verordnung erschwert. So sieht die Verordnung bspw. für<br />

150 <strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6

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