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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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BMF<br />

Kurzfassung<br />

Transparenz von Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht<br />

mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung<br />

Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht (§ 21 KStG 1988) sowie<br />

bei der Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988). Es mangelte somit<br />

an Transparenz. (TZ 3)<br />

Einnahmenausfälle<br />

<strong>Der</strong> Förderungsbericht 2010 bezifferte die Einnahmenausfälle<br />

infolge der indirekten Förderungen nach dem KStG 1988 für die<br />

Jahre 2008 bis 2010 mit jeweils 455 Mio. EUR. <strong>Der</strong> überwiegende<br />

Teil dieser Einnahmenausfälle war der Kategorie Gruppenbesteuerung<br />

(450 Mio. EUR) zuzurechnen. Allerdings fehlten bei vier dieser<br />

sechs Kategorien die konkreten Beträge gänzlich. Die Begünstigungen<br />

im Körperschaftsteuerrecht minderten die Einnahmen von<br />

<strong>Bund</strong>, Ländern und Gemeinden beträchtlich. (TZ 3, 4)<br />

Mangels detaillierter und umfassender Kenntnis der Wirkungen<br />

sämtlicher Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht fehlten<br />

sowohl dem Gesetzgeber als auch der <strong>Bund</strong>esregierung und insbesondere<br />

dem BMF die nötigen Grundlagen für politische Entscheidungen.<br />

Eine gezielte Steuerung und eine sorgfältige Prüfung, ob die<br />

bestehenden Begünstigungen weiter gewährt werden sollen, waren<br />

nicht möglich. (TZ 4)<br />

Ab dem Förderungsbericht 2009 änderte das BMF die Schätzungsmethode<br />

und damit den Wert für die Einnahmenausfälle aus der Gruppenbesteuerung<br />

ohne Angabe von Gründen und ohne die Berechnungsgrundlagen<br />

darzulegen. Die bis dahin enthaltene Kategorie<br />

„Prämienrückerstattungen bei Versicherungen“ war ebenfalls ohne<br />

Angabe von Gründen nicht mehr enthalten. (TZ 4)<br />

<strong>Der</strong> jährliche Förderungsbericht lieferte weder dem Nationalrat noch<br />

der interessierten Öffentlichkeit umfassende Informationen über<br />

die Art und Anzahl der Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht<br />

sowie über deren finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen<br />

Haushalte. (TZ 4)<br />

Weiters ließ der Förderungsbericht keinen Rückschluss auf die Höhe<br />

der (geschätzten) finanziellen Auswirkungen einzelner Maßnahmen<br />

zu, wenn mehrere dieser Maßnahmen in einer Summe dargestellt<br />

waren, wie bei der Gruppenbesteuerung. (TZ 4)<br />

Die im Förderungsbericht gewählte Darstellungsweise mit der Zusammenfassung<br />

von Begünstigungen vermittelte den Eindruck, es gäbe<br />

in Österreich nur wenige steuerliche Begünstigungen. (TZ 4)<br />

<strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6 15

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