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Bund 2013/6 - Der Rechnungshof

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BMF<br />

Wirkungen<br />

Transparenz von Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht<br />

mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung<br />

<strong>Der</strong> RH kritisierte, dass diese vom BMF beauftragte IHS–Studie im<br />

ELAK des BMF nicht dokumentiert war und dass das BMF keine Auskunft<br />

über deren Kosten gab.<br />

Weiters bemängelte der RH, dass das BMF keine konkreten Angaben<br />

über den Nutzen von Headquarter i.Z.m. der Gruppenbesteuerung<br />

machen konnte, obwohl es selbst damit argumentierte. Mangels der<br />

nötigen Informationen in den eigenen Datenbeständen traf es auch<br />

keine Vorkehrungen für eine aussagekräftige Wirkungsanalyse.<br />

Insbesondere vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel wäre<br />

aber den Wirkungen von Steuerbegünstigungen besonderes Augenmerk<br />

zu widmen. Eine umfassende Erfolgskontrolle wäre zwingend<br />

geboten, um gezielt steuern zu können. So verpflichtet das BHG <strong>2013</strong><br />

den <strong>Bund</strong>, den Haushalt ab <strong>2013</strong> unter Beachtung der Grundsätze der<br />

Wirkungsorientierung zu führen. 22 Davon umfasst sind u.a. das Wirkungscontrolling<br />

und die wirkungsorientierte Folgenabschätzung bei<br />

Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben. Die finanziellen Auswirkungen<br />

sind für das laufende Finanzjahr und mindestens die nächsten<br />

vier Finanzjahre zu beziffern. 23 Überdies hat jedes haushaltsleitende<br />

Organ die in seinem Wirkungsbereich erlassenen Rechtsvorschriften<br />

in angemessenen Zeitabständen zu evaluieren. 24 Weiters sind in den<br />

Abschlussrechnungen die von den Erträgen aus Abgaben abgezogenen<br />

Prämien, Erstattungen und direkt ausbezahlten Absetzbeträge gesondert<br />

auszuweisen. 25<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMF, umfassende Wirkungsanalysen und Erfolgskontrollen<br />

i.Z.m. Steuerbegünstigungen regelmäßig durchzuführen.<br />

Jedenfalls wären die in der politischen Diskussion verwendeten Sachargumente<br />

zu evaluieren und darzustellen, wie etwa im Fall der Headquarter<br />

bei der Gruppenbesteuerung.<br />

Weiters sollte das BMF schriftliche Unterlagen zu beauftragten Studien<br />

jedenfalls im ELAK dokumentieren, um die Vertragsinhalte und<br />

die Ausgabengebarung nachvollziehbar sicherzustellen.<br />

6.3 Laut Mitteilung des BMF werde es in Zukunft verstärkt die verwendeten<br />

Sachargumente in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage<br />

und im Vorblatt einer Regierungsvorlage erläutern und<br />

darstellen. Im Zuge der Evaluierung der Zielerreichung bzw. Maßnah-<br />

22 § 2 BHG <strong>2013</strong><br />

23 § 17 Abs. 4 BHG <strong>2013</strong><br />

24 § 18 Abs. 1 BHG <strong>2013</strong><br />

25<br />

§ 101 Abs. 10 BHG <strong>2013</strong><br />

<strong>Bund</strong> <strong>2013</strong>/6 47

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