Programm 2010 - VHS Rheine
Programm 2010 - VHS Rheine
Programm 2010 - VHS Rheine
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Allgemeine Hinweise der Volkshochschule<br />
Anmeldung:<br />
schriftlich: mit der Anmeldekarte<br />
per Fax: (05971) 939-131<br />
per E-Mail: info@vhs-rheine.de<br />
persönlich während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle, Neuenkirchener Straße 22<br />
telefonisch unter (05971) 939-124 (nur in Verbindung mit der Bankverbindung)<br />
Keine Bestätigung: Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Kann wegen Unter-/Überschreitung der<br />
TeilnehmerInnenzahl eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so erhalten Sie eine Benachrichtigung.<br />
Abmeldung: Eine Abmeldung Ihrerseits kann nur bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, es sei<br />
denn, im <strong>Programm</strong>heft ist etwas anderes genannt. Die Abmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.<br />
Ansonsten verpfl ichtet die verbindliche Unterschrift zur Zahlung der Kursgebühr.<br />
Zahlungen per Lastschriftverfahren: Erteilen Sie der <strong>VHS</strong> mit Ihrer Anmeldekarte eine einmalige Einzugsermächtigung;<br />
dann wird die Teilnahmegebühr nach Kursbeginn abgebucht.<br />
Zahlungen per Überweisung: Sollten Sie eine Abbuchung nicht wünschen, erhalten Sie nach Kursbeginn<br />
einen Überweisungsträger, mit dem die Teilnahmegebühr zu begleichen ist.<br />
Ermäßigung: Eine Berechtigung für eine Gebührenermäßigung ist der Anmeldung in Kopie beizufügen. Eine<br />
nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.<br />
Gebührenbefreiung für EmpfängerInnen von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach<br />
dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, für EmpfängerInnen von Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII,<br />
für EmpfängerInnen von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)und für EmpfängerInnen<br />
von Arbeitslosengeld nach dem SGB III.<br />
Gebührenbefreiung von 50% für Schwerbehinderte mit einer MdE von 50% und mehr, die Wohngeld nach<br />
dem Wohngeldgesetz beziehen, für Wehrpfl ichtige und Zivildienstleistende, für SchülerInnen und StudentInnen<br />
bis 27 Jahren. Gebührenermäßigung von 10% für Inhaber des Familienpasses.<br />
TeilnehmerInnen, die eine Ermäßigung beanspruchen und ohne vorherige Abmeldung der Lehrveranstaltung<br />
fernbleiben, verlieren den Anspruch auf Gebührenermäßigung. In diesen Fällen wird mindestens<br />
eine Pauschalgebühr von 15,00 EUR erhoben.<br />
TeilnehmerInnenzahl: Kurse und Seminare können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn mindestens<br />
10 TeilnehmerInnen angemeldet sind, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Haftung: Die Volkshochschule übernimmt gegenüber den TeilnehmerInnen keine Haftung bei Unfällen, Beschädigungen<br />
und Verlusten.<br />
Bei Studienfahrten und Exkursionen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf. Die Teilnahme an Führungen<br />
usw. geschieht auf eigene Gefahr.<br />
Hausordnung: Die Volkshochschule bietet zum Teil Kurse in Veranstaltungsräumen außerhalb der <strong>VHS</strong>-Ge-<br />
246 bäude. Bitte beachten Sie die Hausordnung in den betreffenden Räumen.