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Schulversuchsbroschüre 2010/11 - Referat für Schulversuche und ...

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2.5.3 . .Pensenbuch.<strong>und</strong>.Studienbuch<br />

Kategorie <strong>und</strong> Dauer:<br />

Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes bis zur Über nahme ins<br />

Regelschulwesen.<br />

Motiv:<br />

In Wien werden seit nahezu 30 Jahren alternative Formen der Leistungsbeurteilung in Form der<br />

„Verbalen Beurteilung“ erprobt.<br />

Seit dem Schuljahr 1995/96 wurden diese alternativen Beurteilungsformen im Zu sam men hang mit<br />

den <strong>Schulversuche</strong>n zur Integration auf eine breitere Basis gestellt. Die Ver wendung ist aufsteigend<br />

von der 1. bis zur 3. Schulstufe vorgesehen.<br />

Zielstellung:<br />

„Pensenbücher“ als Beurteilungsform existieren an sich in Österreich seit dem Ende der 70-er Jahre,<br />

wobei ihre Entstehung eng mit den Ansätzen der Montessori-Päda gogik ver knüpft war.<br />

Ziel der Führung des Pensenbuches bzw. des Studienbuches ist dabei:<br />

» Gewinnung eines f<strong>und</strong>ierten Leistungs- bzw. Fertigkeitenprofils der Schüler Innen<br />

» Nachvollziehbarkeit der Lernzuwächse von SchülerInnen<br />

» besseres Abschätzen der Motivation, des Leistungszuwachses <strong>und</strong> des Lern fort schritts<br />

anhand der gemachten Aufzeichnungen durch die LehrerInnen. Diese Dimen sionen schulischen<br />

Lernens können eher anhand der vor formu lierten Lern ziele überprüft werden.<br />

» SchülerInnen lernen aufgr<strong>und</strong> der vorformulierten Lernziele ihre eigenen Lei stungen besser<br />

einzuordnen, die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung wird somit ge stärkt.<br />

» Beurteilung erfolgt nicht ausschließlich „von oben herab“, sondern vielmehr in diskursiver<br />

Form unter Einbeziehung der SchülerInnen.<br />

» engere Kooperation Schule - Elternhaus<br />

» Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt<br />

Ziel der Führung des Studienbuches ist auch das Festhalten der sozialen Dimension des Lernens.<br />

Der Schulversuch „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ ist insbesonders im Zusam men hang mit der<br />

selektionsfreien Gestaltung der Schuleingangsphase zu sehen.<br />

Organisation:<br />

Die traditionelle Form der Ziffernbeurteilung wird durch die Führung eines Pensen buches bzw.<br />

Studienbuches ersetzt. Dieses enthält die dem Lehrplan entnommenen Lern ziele über die<br />

Gr<strong>und</strong>stufe I <strong>und</strong> die 3. Schulstufe. Die Lernziele werden dabei ge bündelt, die Formu lierungen sind<br />

derart, dass sie <strong>für</strong> Eltern <strong>und</strong> SchülerInnen leicht ver ständlich sind.<br />

Konkret gilt es dabei, Folgendes zu beachten:<br />

» Pensenbücher bzw. Studienbücher sind von den Erziehungsberechtigten jederzeit ein -<br />

sehbar. Sie sind jedoch den Erziehungsberechtigten vor Semesterende bzw. Schu ljahresschluss<br />

nachweislich zur Kenntnis zu bringen <strong>und</strong> seitens der Er ziehungs be rechtigten<br />

zu unterschreiben. Pensenbücher bzw. Studienbücher ent halten die Be rechtigungsklausel<br />

zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe.<br />

» Es besteht die Möglichkeit, Pensenbücher bzw. Studienbücher den Kindern mit nach Hause<br />

zu geben (zu Semester- bzw. Schuljahresschluss), um den Erzie hungs be rechtigten Einsicht<br />

zu gewähren bzw. nach erfolgter Termin verein barung über die bereits erreichten Lernziele<br />

im Rahmen eines Gesprächs zu informieren (in den letzten beiden Wochen vor Semester-<br />

bzw. Schuljahresende).<br />

» Der Schulversuch „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ kann auf der Basis mindestens einer<br />

Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums be schlossen<br />

werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Gr<strong>und</strong>stufe I zu beschränken<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des<br />

zweiten Schuljahres bis maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Durchführung des Schulversuchs „Pensenbuch“ bzw. „Studien buch“ ist das<br />

Einverständnis der klassenführenden LehrerIn.<br />

Die Kombination von „Kommentierter Direkter Leistungsvorlage“ <strong>und</strong> „Pensenbuch“ bzw.<br />

„Studienbuch“ ist zulässig.<br />

Pensenbücher bzw. Studienbücher sind über den Stadtschulrat <strong>für</strong> Wien beziehbar. (Die Schulleitung<br />

gibt über die Frühjahrserhebung die Führung des Schulversuchs an, daraus resultiert ein Druckauftrag<br />

dieser Schuldrucksorte, welche zu Schulbeginn ausgeliefert wird).<br />

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