Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 100<br />
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG<br />
<strong>für</strong> das Vorhaben " ", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />
der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />
A.4 Nebenbestimmungen und Hinweise, Vorbehalte<br />
(Anm.: Sofern ausnahmsweise im Bescheid ein Vorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG<br />
notwendig wird, soll das in diesem Kapitel erfolgen)<br />
A.4.1 Unterrichtungspflichten<br />
Die Zeitpunkte des Baubeginns und der Fertigstellung sind dem Eisenbahn-Bundesamt,<br />
Außenstelle Astadt, der Gemeinde Elingen, dem Landkreis Ibach und der<br />
unteren Naturschutzbehörde möglichst frühzeitig schriftlich bekannt zu geben.<br />
A.4.2 VV BAU und VV BAU-STE<br />
Die Regelungen der „Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau,<br />
Oberbau und Hochbau“ (VV BAU) und der „Verwaltungsvorschrift <strong>für</strong> die<br />
Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen“ (VV<br />
BAU-STE) sind zu beachten. Beim Eisenbahn-Bundesamt sind die hiernach<br />
erforderlichen Anzeigen einzureichen und die notwendigen Anträge zu stellen.<br />
A.4.3 EG Prüfverfahren<br />
Das entsprechende Prüf- und Bewertungsverfahren wurde bei einer von <strong>den</strong><br />
Mitgliedsstaaten der EU anerkannten „benannten Stelle“, Eisenbahn-Cert (EBC),<br />
beantragt und von dieser durchgeführt.<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010