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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 113<br />

B.7 Kostenentscheidung<br />

Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG<br />

<strong>für</strong> das Vorhaben " ", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />

der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />

Die Kostenentscheidung <strong>für</strong> diese Amtshandlung des Eisenbahn-Bundesamtes<br />

beruht auf § 3 Abs. 4 Satz 1 des BEVVG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren<br />

und Auslagen <strong>für</strong> Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes<br />

(BEGebV).<br />

C. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

(Anm.: Die Rechtsbehelfsbelehrung <strong>für</strong> die Planfeststellung von Maßnahmen, die<br />

kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind, ist <strong>den</strong> <strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> unmittelbar zu entnehmen. Bei<br />

der Planfeststellung von Maßnahmen, <strong>für</strong> die eine sofortige Vollziehung angeordnet<br />

wird, ist die o.g. Rechtsbehelfsbelehrung aus <strong>den</strong> <strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> entsprechend<br />

anzupassen.)<br />

Eisenbahn-Bundesamt<br />

Außenstelle Astadt<br />

Astadt, <strong>den</strong> xx.xx.20xx<br />

Az. ...<br />

VMS-Nr.: ...<br />

Im Auftrag<br />

(Name) (Dienstsiegel)<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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