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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 79<br />

Muster 11.2 Vorarbeiten auf Grundstücken; ortsübliche Bekanntmachung<br />

Gemeinde/Datum<br />

Bekanntmachung<br />

Planung <strong>für</strong> ................................. Bauvorhaben<br />

hier: Duldungsanordnung gemäß § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) <strong>für</strong> Vorarbeiten auf<br />

Grundstücken<br />

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle ......................... hat mit Schreiben vom .......... mitgeteilt,<br />

dass .......................... als Vorhabenträger plant, das o. g. Bauvorhaben durchzuführen.<br />

Um das Vorhaben planen und ausführen zu können, sollen auf verschie<strong>den</strong>en Grundstücken in der<br />

Zeit vom ......... bis zum ......... folgende Vorarbeiten durchgeführt wer<strong>den</strong>: ...................................<br />

Folgende Grundstücke sind betroffen ................................ Gemarkung ........................ , Flur ............ ,<br />

Flurstück .............. .<br />

Die genannten Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit. Nach § 17 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes<br />

(AEG) sind die Grundstücksberechtigten verpflichtet, die Vorarbeiten zu dul<strong>den</strong>. Die Arbeiten<br />

können vom Vorhabenträger oder auch von einem Beauftragten durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Durch diese Untersuchung wird nicht über die Zulassung des Bauvorhabens entschie<strong>den</strong>.<br />

Entstehen durch die Maßnahmen einem Eigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten unmittelbare<br />

Vermögensnachteile, so leistet der Träger des Vorhabens eine angemessene Entschädigung in<br />

Geld.<br />

Sollte eine Einigung über die Entschädigung in Geld nicht erreicht wer<strong>den</strong> können, setzt die Enteignungsbehörde.............<br />

auf Antrag des Vorhabenträgers oder des Berechtigten die Entschädigung fest.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten können innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe dieser Duldungsanordnung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle ...................................,<br />

............................. (mit genauer Anschrift) einzulegen.<br />

Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der o. g. Frist bei einer<br />

anderen Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes oder seiner Zentrale, Vorgebirgsstraße 49, 53119<br />

Bonn, eingelegt wird.<br />

Unterschrift<br />

Siegel<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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