Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 79<br />
Muster 11.2 Vorarbeiten auf Grundstücken; ortsübliche Bekanntmachung<br />
Gemeinde/Datum<br />
Bekanntmachung<br />
Planung <strong>für</strong> ................................. Bauvorhaben<br />
hier: Duldungsanordnung gemäß § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) <strong>für</strong> Vorarbeiten auf<br />
Grundstücken<br />
Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle ......................... hat mit Schreiben vom .......... mitgeteilt,<br />
dass .......................... als Vorhabenträger plant, das o. g. Bauvorhaben durchzuführen.<br />
Um das Vorhaben planen und ausführen zu können, sollen auf verschie<strong>den</strong>en Grundstücken in der<br />
Zeit vom ......... bis zum ......... folgende Vorarbeiten durchgeführt wer<strong>den</strong>: ...................................<br />
Folgende Grundstücke sind betroffen ................................ Gemarkung ........................ , Flur ............ ,<br />
Flurstück .............. .<br />
Die genannten Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit. Nach § 17 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes<br />
(AEG) sind die Grundstücksberechtigten verpflichtet, die Vorarbeiten zu dul<strong>den</strong>. Die Arbeiten<br />
können vom Vorhabenträger oder auch von einem Beauftragten durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Durch diese Untersuchung wird nicht über die Zulassung des Bauvorhabens entschie<strong>den</strong>.<br />
Entstehen durch die Maßnahmen einem Eigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten unmittelbare<br />
Vermögensnachteile, so leistet der Träger des Vorhabens eine angemessene Entschädigung in<br />
Geld.<br />
Sollte eine Einigung über die Entschädigung in Geld nicht erreicht wer<strong>den</strong> können, setzt die Enteignungsbehörde.............<br />
auf Antrag des Vorhabenträgers oder des Berechtigten die Entschädigung fest.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten können innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe dieser Duldungsanordnung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle ...................................,<br />
............................. (mit genauer Anschrift) einzulegen.<br />
Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der o. g. Frist bei einer<br />
anderen Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes oder seiner Zentrale, Vorgebirgsstraße 49, 53119<br />
Bonn, eingelegt wird.<br />
Unterschrift<br />
Siegel<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010