Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 94<br />
Das Eisenbahn-Bundesamt prüft die verkehrliche Entbehrlichkeit dieser Anlagen. Nutzer<br />
dieser Anlagen und Dritte mit absehbarem Nutzungsinteresse oder Informationen über<br />
derartige verkehrliche Interessen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraumes von 4<br />
Wochen nach dieser Veröffentlichung eine Stellungnahme abzugeben, die in die Abwägung<br />
über die Zulassungsentscheidung eingestellt wird. Bitte sen<strong>den</strong> Sie eine Email oder eine<br />
Nachricht per Post oder Fax an <strong>den</strong>/die oben rechts genannte/n Bearbeiter/-in. Diese/r steht<br />
Ihnen <strong>für</strong> Rückfragen zur Verfügung.<br />
Im Auftrag<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010