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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 94<br />

Das Eisenbahn-Bundesamt prüft die verkehrliche Entbehrlichkeit dieser Anlagen. Nutzer<br />

dieser Anlagen und Dritte mit absehbarem Nutzungsinteresse oder Informationen über<br />

derartige verkehrliche Interessen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraumes von 4<br />

Wochen nach dieser Veröffentlichung eine Stellungnahme abzugeben, die in die Abwägung<br />

über die Zulassungsentscheidung eingestellt wird. Bitte sen<strong>den</strong> Sie eine Email oder eine<br />

Nachricht per Post oder Fax an <strong>den</strong>/die oben rechts genannte/n Bearbeiter/-in. Diese/r steht<br />

Ihnen <strong>für</strong> Rückfragen zur Verfügung.<br />

Im Auftrag<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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