Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 102<br />
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG<br />
<strong>für</strong> das Vorhaben " ", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />
der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />
A.5 Entscheidung über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge<br />
Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von<br />
Behör<strong>den</strong> und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge wer<strong>den</strong><br />
zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf<br />
andere Weise erledigt haben.<br />
A.6 Sofortige Vollziehung<br />
A.7 Kosten<br />
Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.<br />
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.<br />
Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin. Die Höhe der Kosten wird in<br />
einem gesonderten Bescheid festgesetzt.<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010