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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 102<br />

Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG<br />

<strong>für</strong> das Vorhaben " ", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />

der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />

A.5 Entscheidung über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge<br />

Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von<br />

Behör<strong>den</strong> und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge wer<strong>den</strong><br />

zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf<br />

andere Weise erledigt haben.<br />

A.6 Sofortige Vollziehung<br />

A.7 Kosten<br />

Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.<br />

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.<br />

Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin. Die Höhe der Kosten wird in<br />

einem gesonderten Bescheid festgesetzt.<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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