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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 144<br />

Muster 28.2 Rechtsbehelfsbelehrung <strong>für</strong> Planfeststellungsbeschlüsse <strong>für</strong> Bauvorhaben, soweit sie<br />

nicht von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 VwGO erfasst sind,<br />

bei öffentlicher Bekanntmachung<br />

Gegen <strong>den</strong> vorstehen<strong>den</strong> Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung<br />

Klage beim Verwaltungsgericht .......................................................................................(genaue<br />

Bezeichnung und Gerichtsort) erhoben wer<strong>den</strong>. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der<br />

Auslegungsfrist. Dies gilt nicht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Vorhabensträger, dem der Planfeststellungsbeschluss<br />

gesondert zugestellt wurde. Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich oder zur Niederschrift des<br />

Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss <strong>den</strong> Kläger, die Beklagte<br />

[Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau und<br />

Stadtentwicklung (BMVBS), dieses vertreten durch <strong>den</strong> Präsi<strong>den</strong>ten des Eisenbahn-Bundesamtes,<br />

Außenstelle ............................... (mit genauer Anschrift)] und <strong>den</strong> Gegenstand des Klagebegehrens<br />

bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von<br />

sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienen<strong>den</strong> Tatsachen und Beweismittel anzugeben.<br />

Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht wer<strong>den</strong>, können durch<br />

das Gericht zurückgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Vor dem Verwaltungsgericht können die Beteiligten <strong>den</strong> Rechtsstreit selbst führen.<br />

Sie können sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im<br />

Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt vertreten lassen.<br />

Prozessbevollmächtigte können auch Diplom-Juristen sein, die nach dem 03.10.1990 zum Richter,<br />

Staatsanwalt oder Notar ernannt, im höheren Verwaltungsdienst beschäftigt oder als Rechtsanwalt<br />

zugelassen wur<strong>den</strong>.<br />

Hinweis:<br />

Sofern nach der jeweiligen landesrechtlichen Regelung die Klageerhebung auch auf elektronischem<br />

Wege erfolgen kann, ist die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß <strong>RL</strong> 28 Abs. 5a zu ergänzen.<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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