Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 108<br />
B.3 Umweltverträglichkeit<br />
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG<br />
<strong>für</strong> das Vorhaben " ", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />
der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />
B.3.1 Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />
Für das antragsgegenständliche Vorhaben ist nach § 18 Satz 2 AEG in Verbindung<br />
mit §§ 2, 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
und der Nummer 14.7 der Anlage 1 zu § 3 UVPG eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. (Anm.: ggf. durch Textbaustein zu Nr.<br />
14.8 der Anlage 1 zu § 3 UVPG ersetzen, siehe Plangenehmigung.)<br />
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG ist die Umweltverträglichkeitsprüfung ein<br />
unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, welche der Entscheidung<br />
über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen.<br />
Die gemäß § 6 Abs. 2 und 3 UVPG erforderlichen Angaben über die<br />
Umweltauswirkungen sind in <strong>den</strong> Planfeststellungsunterlagen ... enthalten.<br />
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 UVPG erfolgte im Rahmen des<br />
Anhörungsverfahrens.<br />
B.3.2 Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
B.3.2.1 Untersuchungsraum<br />
(Anm.: hier Darstellung des Untersuchungsraums)<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010