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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 69<br />

Anhang 2 Begriffe<br />

1. Begriff der Eisenbahnbetriebsanlagen<br />

(1) Nach der amtlichen Begründung zu § 18 Abs. 1 AEG [Bundestagsdrucksache 12/4609 (neu),<br />

Seite 100, zu § 15 Abs. 1] entspricht der Begriff der Betriebsanlage der Eisenbahn dem Begriff<br />

der Bahnanlage des früheren Bundesbahngesetzes (BbG). Danach wurde mit dem Begriff<br />

Eisenbahn das technische System Rad/Schiene und die zugehörigen Träger (Sondervermögen<br />

oder privatrechtlich organisierte Unternehmen) als Einheit beschrieben [Bundestagsdrucksache<br />

12/4609 (neu), Seite 94, zu § 2].<br />

(2) entfallen<br />

(3) entfallen<br />

(4) Zu <strong>den</strong> Betriebsanlagen einer Eisenbahn i. S. des § 18 AEG gehören die Grundstücke,<br />

Bauwerke und sonstigen ortsfesten Einrichtungen der Eisenbahn, soweit sie unter<br />

Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder<br />

Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind.<br />

Zu <strong>den</strong> Eisenbahnbetriebsanlagen gehören insbesondere:<br />

• Gleisanlagen, einschließlich des Verkehrsraums der Bahn,<br />

• Erdbauwerke (z. B. Dämme, Einschnitte),<br />

• Ingenieurbauwerke (z. B. Brücken, Tunnel, Fahrbahnaufständerungen),<br />

• Stellwerks-, Blockstellen- und Schrankenpostengebäude,<br />

• Anlagen zur Bahnübergangssicherung,<br />

• Signal-, Sicherungs-, Telekommunikations- einschließlich GSM-R-Anlagen, Kabeltrassen,<br />

• Bahnhofshallen, Empfangsgebäude, Güterabfertigungen,<br />

• Werkstattgebäude der technischen Betriebsbereiche (im Sinne der früheren Bahnmeistereien,<br />

Bauhöfe, Betriebs- und Ausbesserungswerke u. ä.),<br />

• Bahnhofsgaststätten und Anlagen der Servicebetriebe innerhalb von Betriebsanlagen,<br />

• Bahnhofsvorplätze, soweit sie dem Zu- und Abgang der Reisen<strong>den</strong> dienen,<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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