Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 136<br />
Bescheid zum Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 18 AEG i.V.m.<br />
§ 74 Abs. 7 VwVfG und § 18b Nr. 4 AEG <strong>für</strong> das Vorhaben "...", Bahn-km 20,123 - 20,456<br />
der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />
B.4 Materiell-rechtliche Würdigung des Vorhabens<br />
Grund der Planung ist die Verbesserung der Gleislage von Gleis 3 im Bahnhof<br />
Ehausen. Die Planung dient ... . Sie ist damit „vernünftigerweise geboten“ im Sinne<br />
des Fachplanungsrechts.<br />
Öffentliche Belange wer<strong>den</strong> nicht berührt, und Rechte anderer wer<strong>den</strong> vom<br />
Vorhaben nicht beeinflusst.<br />
Im verfügen<strong>den</strong> Teil ist der Vorhabenträgerin aufgegeben, rechtzeitig vor Baubeginn<br />
die nach der VV BAU und der VV BAU-STE erforderlichen Anzeigen einzureichen<br />
und die notwendigen Anträge zu stellen. Es ist sachgerecht, die fachtechnische<br />
Prüfung der Ausführungsplanung zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens,<br />
das in <strong>den</strong> genannten Verwaltungsvorschriften dargestellt ist, zu machen. Im<br />
fachplanungsrechtlichen Verfahren sind die unter B.2.1 genannten Beziehungen zur<br />
Umwelt, zu öffentlichen Belangen und privaten Rechten zu prüfen.<br />
Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens ist dagegen, dass das Vorhaben in<br />
jeder Hinsicht <strong>den</strong> Regelwerken der Technik entspricht.<br />
B.5 Ergebnis<br />
Am antragsgegenständlichen Vorhaben besteht ein öffentliches Interesse. Das<br />
Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt. Es ist weder eine Berührung anderer<br />
öffentlicher Belange noch eine Beeinflussung von Rechten anderer durch das<br />
gegenständliche Vorhaben gegeben.<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010