Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 82<br />
Fristsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach kann das EBA <strong>den</strong> Antrag kostenpflichtig<br />
zurückweisen.<br />
Sind die Fehler weniger gravierend, wird das EBA <strong>den</strong> Vorhabenträger darüber informieren. Er wird<br />
aufgefordert, innerhalb einer vom EBA gesetzten Frist die Mängel zu beseitigen. Bei erfolgloser<br />
Mängelbeseitigung kann der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />
7. Mitwirkungsbedürftiges Verwaltungsverfahren<br />
Ein planungsrechtliches Genehmigungsverfahren ist ein mitwirkungsbedürftiges<br />
Verwaltungsverfahren. Das bedeutet, dass der Vorhabenträger aktiv am Verfahren mitzuwirken hat.<br />
Dazu gehört insbesondere:<br />
• Erstellung der Planunterlagen, des Antrags und seiner Anlagen,<br />
• Vorlage von Mehrfertigungen der Planunterlagen,<br />
• Erwiderung auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen sowie auf<br />
Einwendungen und<br />
• notwendige Korrekturen und Ergänzungen der Planunterlagen auf Veranlassung des EBA<br />
oder der Anhörungsbehörde oder substantiierte Begründung, warum die Planunterlagen nicht<br />
geändert wer<strong>den</strong> sollen.<br />
Wenn ein Vorhabenträger seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann das EBA das Verfahren nicht<br />
weiter bearbeiten. Das EBA erinnert <strong>den</strong> Vorhabenträger an seine Mitwirkungspflichten und setzt eine<br />
Erledigungsfrist. Nach erfolglosem Ablauf der Frist („Nichtbetreiben durch <strong>den</strong> Vorhabenträger“) kann<br />
das EBA das Verfahren ruhen lassen oder durch Bescheid kostenpflichtig zurückweisen.<br />
Eventuelle Veränderungssperren 7 erlöschen bei Zurückweisung des Antrages.<br />
8. Kostenbescheid<br />
Adressat des Kostenbescheides ist grundsätzlich der Vorhabenträger.<br />
Soll innerhalb der Eisenbahnen des Bundes eine andere Stelle als der Vorhabenträger Empfänger<br />
des Kostenbescheides sein, ist dieser in Nr. 10 des Antragsvordrucks anzugeben. Eine<br />
entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist beizufügen.<br />
7 § 19 AEG<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010