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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 82<br />

Fristsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach kann das EBA <strong>den</strong> Antrag kostenpflichtig<br />

zurückweisen.<br />

Sind die Fehler weniger gravierend, wird das EBA <strong>den</strong> Vorhabenträger darüber informieren. Er wird<br />

aufgefordert, innerhalb einer vom EBA gesetzten Frist die Mängel zu beseitigen. Bei erfolgloser<br />

Mängelbeseitigung kann der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

7. Mitwirkungsbedürftiges Verwaltungsverfahren<br />

Ein planungsrechtliches Genehmigungsverfahren ist ein mitwirkungsbedürftiges<br />

Verwaltungsverfahren. Das bedeutet, dass der Vorhabenträger aktiv am Verfahren mitzuwirken hat.<br />

Dazu gehört insbesondere:<br />

• Erstellung der Planunterlagen, des Antrags und seiner Anlagen,<br />

• Vorlage von Mehrfertigungen der Planunterlagen,<br />

• Erwiderung auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen sowie auf<br />

Einwendungen und<br />

• notwendige Korrekturen und Ergänzungen der Planunterlagen auf Veranlassung des EBA<br />

oder der Anhörungsbehörde oder substantiierte Begründung, warum die Planunterlagen nicht<br />

geändert wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Wenn ein Vorhabenträger seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann das EBA das Verfahren nicht<br />

weiter bearbeiten. Das EBA erinnert <strong>den</strong> Vorhabenträger an seine Mitwirkungspflichten und setzt eine<br />

Erledigungsfrist. Nach erfolglosem Ablauf der Frist („Nichtbetreiben durch <strong>den</strong> Vorhabenträger“) kann<br />

das EBA das Verfahren ruhen lassen oder durch Bescheid kostenpflichtig zurückweisen.<br />

Eventuelle Veränderungssperren 7 erlöschen bei Zurückweisung des Antrages.<br />

8. Kostenbescheid<br />

Adressat des Kostenbescheides ist grundsätzlich der Vorhabenträger.<br />

Soll innerhalb der Eisenbahnen des Bundes eine andere Stelle als der Vorhabenträger Empfänger<br />

des Kostenbescheides sein, ist dieser in Nr. 10 des Antragsvordrucks anzugeben. Eine<br />

entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist beizufügen.<br />

7 § 19 AEG<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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