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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 153<br />

Muster 28.11 Rechtsbehelfsbelehrung <strong>für</strong> Entscheidungen gemäß § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 7<br />

VwVfG, § 18b Nr. 4 AEG<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer<strong>den</strong>.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle<br />

..................................., ............................. (mit genauer Anschrift) einzulegen.<br />

Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der o. g. Frist bei einer<br />

anderen Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes oder seiner Zentrale, …. (mit genauer Anschrift)<br />

eingelegt wird.<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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