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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 111<br />

Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG<br />

<strong>für</strong> das Vorhaben " ", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />

der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />

Abfallwirtschaft, Altlasten und Bo<strong>den</strong>schutz<br />

Denkmalschutz<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Brand- und Katastrophenschutz<br />

Öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Straßen, Wege, Zufahrten<br />

EG-Prüfverfahren<br />

Abweichungen von gültigen Regelwerken<br />

(Anm.: hier UIG und ZiE thematisieren)<br />

Kampfmittelbergung<br />

Bauzeitliche Beeinträchtigungen<br />

Beanspruchung von Grundeigentum und Eingriff in Rechte Dritter<br />

Weitere öffentliche Belange<br />

Weitere private Belange<br />

(Anm.: Ggf Gliederungspunkt <strong>für</strong> einzelne Einwendungen. Hinweis: Unter diesem<br />

Punkt sind die einzelnen Einwendungen zu behandeln. Jeder Einwender sollte sich<br />

mit seiner Einwendung wieder fin<strong>den</strong>, ggf. mit Bezugnahme auf o.g. Themen. Es ist<br />

eine einzellfallgerechte Bearbeitung anzustreben, u.U. sogar ohne Themenbildung<br />

bei einfacher Einwendungslage.)<br />

B.4.x VV BAU und VV BAU-STE<br />

Im verfügen<strong>den</strong> Teil ist der Vorhabenträgerin aufgegeben, rechtzeitig vor Baubeginn<br />

die nach der VV BAU und der VV BAU-STE erforderlichen Anzeigen einzureichen<br />

und die notwendigen Anträge zu stellen. Es ist sachgerecht, die fachtechnische<br />

Prüfung der Ausführungsplanung zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens,<br />

das in <strong>den</strong> genannten Verwaltungsvorschriften dargestellt ist, zu machen. Im<br />

fachplanungsrechtlichen Verfahren sind die unter B.2.1 genannten Beziehungen zur<br />

Umwelt, zu öffentlichen Belangen und privaten Rechten zu prüfen. Gegenstand des<br />

bauaufsichtlichen Verfahrens ist dagegen, dass das Vorhaben in jeder Hinsicht <strong>den</strong><br />

Regelwerken der Technik entspricht.<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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