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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 21<br />

9. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(1) Zweck der UVP ist es, dass die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig und<br />

umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet wer<strong>den</strong>, sowie ihr Ergebnis in <strong>den</strong><br />

Zulassungsentscheidungen berücksichtigt wird (vgl. §§ 1, 2 Abs. 3 Nr. 1 UVPG). Die UVP ist<br />

unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG) und wird unter<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 Abs. 1 Satz 3 UVPG).<br />

(2) Gegenstand der UVP sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG die unmittelbaren und mittelbaren<br />

Auswirkungen auf folgende Schutzgüter:<br />

• Mensch<br />

(z. B. Schall, Erschütterungen und elektromagnetische Felder),<br />

• Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt<br />

(z. B. Lebensraumverlust und Flächenzerschneidungen),<br />

• Bo<strong>den</strong><br />

(z. B. Versiegelung und Überbauung),<br />

• Wasser<br />

(z. B. Versiegelung, Grundwasserabsenkung und Schadstoffeintrag),<br />

• Luft<br />

(z. B. Verbauung von Frischluftschneisen und Schadstoffemissionen),<br />

• Klima<br />

(z. B. Veränderung des Kleinklimas),<br />

• Landschaft<br />

(z. B. Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes),<br />

• Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

(z. B. Verlust und optische Störung von Bau- und Bo<strong>den</strong><strong>den</strong>kmälern)<br />

einschließlich deren Wechselwirkungen.<br />

(3) In Fällen, in <strong>den</strong>en nach §§ 3 bis 3c und 3e bis 3f UVPG eine UVP-Pflicht besteht, ist die<br />

Zulassung eines Vorhabens im Wege einer Plangenehmigung, einer Entscheidung über das<br />

Entfallen einer Planfeststellung/Plangenehmigung oder einer Entscheidung nach § 76 Abs. 2<br />

und 3 VwVfG nicht möglich.<br />

(4) Eine generelle UVP-Pflicht besteht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Neubau von Eisenbahn- und<br />

Magnetschwebebahnstrecken sowie Bahnstromfernleitungen.<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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