Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 127<br />
Plangenehmigung gemäß § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG und § 18b AEG<br />
<strong>für</strong> das Vorhaben "...", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />
der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />
B.6 Sofortige Vollziehung<br />
Die ABS ... ist in <strong>den</strong> Bedarfsplan <strong>für</strong> die Bundesschienenwege mit dessen<br />
Fortschreibung 2003 unter „1. Vordringlicher Bedarf“ im Abschnitt a) „Laufende und<br />
fest disponierte Vorhaben" als laufende Nummer ... eingestellt. Dieser Bedarfsplan<br />
ist Anlage zu § 1 des Gesetzes über <strong>den</strong> Ausbau der Schienenwege des Bundes<br />
(Bundesschienenwegeausbaugesetz – BSchwAG). Damit ist <strong>für</strong> die ABS ... nach<br />
dem Bundesschienenwegeausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt. Diese<br />
Plangenehmigung ist daher gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG sofort vollziehbar.<br />
(Anm.: oder eine individuelle Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />
einfügen).<br />
B.7 Kostenentscheidung<br />
Die Kostenentscheidung <strong>für</strong> diese Amtshandlung des Eisenbahn-Bundesamtes<br />
beruht auf § 3 Abs. 4 Satz 1 des BEVVG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren<br />
und Auslagen <strong>für</strong> Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes<br />
(BEGebV).<br />
C. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
(Anm.: Die Rechtsbehelfsbelehrung <strong>für</strong> die Plangenehmigung von Maßnahmen, die<br />
kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind, ist <strong>den</strong> <strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> unmittelbar zu entnehmen. Bei<br />
der Planfeststellung von Maßnahmen, <strong>für</strong> die eine sofortige Vollziehung angeordnet<br />
wird, ist die o.g. Rechtsbehelfsbelehrung aus <strong>den</strong> <strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> entsprechend<br />
anzupassen.)<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010