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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 99<br />

A.3 Besondere Entscheidungen<br />

bleibt frei<br />

Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG<br />

<strong>für</strong> das Vorhaben " ", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />

der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />

A.3.1 Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse<br />

(Anm.: hier wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse aufnehmen)<br />

A.3.2 Konzentrationswirkung<br />

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der<br />

notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm<br />

berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere<br />

behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen,<br />

Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen<br />

nicht erforderlich (§ 18 AEG in Verbindung mit § 75 Abs. 1<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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