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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 19<br />

II. Vorbereitung der Planfeststellung, Anhörungsverfahren<br />

8. Grundsätze <strong>für</strong> die Aufstellung des Planes<br />

(1) Dem Vorhabenträger steht bei der Erarbeitung seines Planes ein weiter planerischer<br />

Gestaltungsspielraum zu. Diese planerische Gestaltungsfreiheit ist jedoch nicht schrankenlos<br />

gewährleistet. Schranken folgen aus:<br />

• dem Erfordernis einer Planrechtfertigung des Vorhabens,<br />

• <strong>den</strong> Rechtsnormen zwingen<strong>den</strong> Rechts (vgl. Abs. 4),<br />

• <strong>den</strong> anerkannten Regeln der Technik (vgl. Anhang 2 Nr. 9) sowie<br />

• <strong>den</strong> Anforderungen des Abwägungsgebotes.<br />

(2) Die Planrechtfertigung ist gegeben, wenn das Vorhaben vernünftigerweise geboten ist. Die mit<br />

dem Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen müssen generell geeignet sein, ggf. entgegenstehende<br />

Eigentumsrechte zu überwin<strong>den</strong>.<br />

(3) Ist das Vorhaben im Bedarfsplan zu § 1 Abs. 1 BSchwAG enthalten, so ist diese Feststellung<br />

des Verkehrsbedarfs <strong>für</strong> die Planfeststellung verbindlich. Die das Vorhaben begrün<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

öffentlichen Interessen sind im Erläuterungsbericht darzustellen.<br />

(4) Der Plan darf keine Rechtsnormen verletzen, die strikt zu beachten sind und nicht durch planerische<br />

Abwägung überwun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> dürfen. Zu diesen Rechtsnormen zählen insbesondere<br />

• § 4 Abs. 1 ROG,<br />

• § 7 BauGB,<br />

• § 4 Abs. 1 AEG bzw. § 3 AMbG,<br />

• § 11 AEG,<br />

• § 2 Abs. 1 bis 3 EBO bzw. § 3 MbBO,<br />

• §§ 2, 3 EKrG,<br />

• §§ 41, 42 BImSchG,<br />

• § 2 der 16. BImSchV bzw. § 2 MSB-LärmschVO,<br />

• § 3 der 24. BImSchV,<br />

• § 15 BNatSchG,<br />

• § 34 BNatSchG.<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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