Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 19<br />
II. Vorbereitung der Planfeststellung, Anhörungsverfahren<br />
8. Grundsätze <strong>für</strong> die Aufstellung des Planes<br />
(1) Dem Vorhabenträger steht bei der Erarbeitung seines Planes ein weiter planerischer<br />
Gestaltungsspielraum zu. Diese planerische Gestaltungsfreiheit ist jedoch nicht schrankenlos<br />
gewährleistet. Schranken folgen aus:<br />
• dem Erfordernis einer Planrechtfertigung des Vorhabens,<br />
• <strong>den</strong> Rechtsnormen zwingen<strong>den</strong> Rechts (vgl. Abs. 4),<br />
• <strong>den</strong> anerkannten Regeln der Technik (vgl. Anhang 2 Nr. 9) sowie<br />
• <strong>den</strong> Anforderungen des Abwägungsgebotes.<br />
(2) Die Planrechtfertigung ist gegeben, wenn das Vorhaben vernünftigerweise geboten ist. Die mit<br />
dem Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen müssen generell geeignet sein, ggf. entgegenstehende<br />
Eigentumsrechte zu überwin<strong>den</strong>.<br />
(3) Ist das Vorhaben im Bedarfsplan zu § 1 Abs. 1 BSchwAG enthalten, so ist diese Feststellung<br />
des Verkehrsbedarfs <strong>für</strong> die Planfeststellung verbindlich. Die das Vorhaben begrün<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
öffentlichen Interessen sind im Erläuterungsbericht darzustellen.<br />
(4) Der Plan darf keine Rechtsnormen verletzen, die strikt zu beachten sind und nicht durch planerische<br />
Abwägung überwun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> dürfen. Zu diesen Rechtsnormen zählen insbesondere<br />
• § 4 Abs. 1 ROG,<br />
• § 7 BauGB,<br />
• § 4 Abs. 1 AEG bzw. § 3 AMbG,<br />
• § 11 AEG,<br />
• § 2 Abs. 1 bis 3 EBO bzw. § 3 MbBO,<br />
• §§ 2, 3 EKrG,<br />
• §§ 41, 42 BImSchG,<br />
• § 2 der 16. BImSchV bzw. § 2 MSB-LärmschVO,<br />
• § 3 der 24. BImSchV,<br />
• § 15 BNatSchG,<br />
• § 34 BNatSchG.<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010