Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 146<br />
Muster 28.4 Rechtsbehelfsbelehrung <strong>für</strong> Planfeststellungsbeschlüsse <strong>für</strong> Bauvorhaben, soweit sie von<br />
§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 VwGO erfasst sind und <strong>für</strong> die kein vordringlicher<br />
Bedarf festgestellt ist (ohne sofortige Vollziehbarkeit), bei öffentlicher Bekanntmachung<br />
Gegen <strong>den</strong> vorstehen<strong>den</strong> Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung<br />
Klage beim .................... (Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof*) [Unzutreffendes<br />
nicht schreiben]) ............................................................ (genaue Bezeichnung und Gerichtsort)<br />
erhoben wer<strong>den</strong>. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Vorhabensträger, dem der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde. Die Klage ist<br />
bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss <strong>den</strong> Kläger, die Beklagte [Bundesrepublik<br />
Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
(BMVBS), dieses vertreten durch <strong>den</strong> Präsi<strong>den</strong>ten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle<br />
............................... (mit genauer Anschrift)] und <strong>den</strong> Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.<br />
Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen<br />
die zur Begründung seiner Klage dienen<strong>den</strong> Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen<br />
und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht wer<strong>den</strong>, können durch das Gericht<br />
zurückgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />
Vor dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof*) [Unzutreffendes nicht schreiben]<br />
müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte<br />
vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer<br />
deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt<br />
zugelassen.<br />
Behör<strong>den</strong> und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung<br />
ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit<br />
Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer<br />
Behör<strong>den</strong> oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur<br />
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.<br />
Prozessbevollmächtigte können auch Diplom-Juristen sein, die nach dem 03.10.1990 zum Richter,<br />
Staatsanwalt oder Notar ernannt, im höheren Verwaltungsdienst beschäftigt oder als Rechtsanwalt<br />
zugelassen wur<strong>den</strong>.<br />
Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann sich selbst vertreten.<br />
Hinweis:<br />
Sofern nach der jeweiligen landesrechtlichen Regelung die Klageerhebung auch auf elektronischem<br />
Wege erfolgen kann, ist die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß <strong>RL</strong> 28 Abs. 5a zu ergänzen.<br />
____<br />
*) Lt. BayVGH ist zur Rechtmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung die korrekte Bezeichnung des Gerichtes als OVG oder<br />
VGH erforderlich.<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010