Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 103<br />
B. Begründung<br />
B.1 Sachverhalt<br />
B.1.1 Vorhaben<br />
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG<br />
<strong>für</strong> das Vorhaben " ", Bahn-km 20,123 - 25,456<br />
der Strecke 1357 Oberg - Uheim, Az.: ... vom xx.xx.20xx<br />
Das Bauvorhaben hat ... zum Gegenstand. Die Anlagen liegen bei Bahn-km 20,123<br />
- 25,456. ...<br />
B.1.2 Verfahren<br />
Die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, hat mit Schreiben vom<br />
xx.xx.20xx, Az. I.NP-N-A, eine Entscheidung nach § 18 AEG <strong>für</strong> das Vorhaben „..."<br />
beantragt. Der Antrag ist am xx.xx.20xx beim Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Astadt,<br />
eingegangen.<br />
Mit Schreiben vom xx.xx.20xx wurde die Vorhabenträgerin um Überarbeitung der<br />
Planunterlagen gebeten. Die Unterlagen wur<strong>den</strong> mit Schreiben vom xx.xx.20xx<br />
wieder vorgelegt. (Anm.: In B.1.2 <strong>den</strong> Verfahrensgang darstellen)<br />
Auf Antrag der Vorhabenträgerin hat das Eisenbahn-Bundesamt das<br />
Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom xx.xx.20xx wurde das<br />
Regierungspräsidium Ufurt als zuständige Anhörungsbehörde um Durchführung des<br />
Anhörungsverfahrens gebeten.<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010