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Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...

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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 27<br />

• Grunderwerbsplan in einem Maßstab, der die Grundstücksgrenzen der betroffenen<br />

Grundstücke mit <strong>den</strong> voraussichtlich zu erwerben<strong>den</strong> Flächen eindeutig (parzellenscharf)<br />

erkennen lässt; es sind auch die dinglich zu belasten<strong>den</strong> oder nur vorübergehend bean-<br />

spruchten Flächen auszuweisen,<br />

• Baustelleneinrichtungsplan und Baustraßen,<br />

• Leitungslageplan,<br />

• Unterlagen zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte, z. B. zur Einleitung von<br />

Oberflächenwasser in oberirdische Gewässer und in das Grundwasser,<br />

• Landschaftspflegerischer Begleitplan.<br />

2. Gutachten und sonstige Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung benötigt wer<strong>den</strong><br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

• Umweltverträglichkeitsstudie,<br />

• FFH-Verträglichkeitsstudie,<br />

• Gutachten zu Schall, Erschütterungen und elektromagnetischen Feldern,<br />

• Gutachten zum Brand- und Katastrophenschutz,<br />

• Unterlagen zu <strong>den</strong> Auswirkungen des Vorhabens auf die Leistungsfähigkeit der<br />

Infrastruktur (Einzelheiten siehe insbesondere Verfügung EBA vom 15.02.2008, Az. 23.91<br />

Pa),<br />

• sonstige Unterlagen und Gutachten, soweit sie zur Entscheidung erforderlich sind,<br />

• der Nachweis des gemeindlichen Einverständnisses <strong>für</strong> bahnfremde Nutzungen<br />

(siehe <strong>RL</strong> 22 Abs. 3), soweit es sich um Vorhaben von örtlicher Bedeutung handelt,<br />

• Baugrundgutachten.<br />

Diese Unterlagen sind deutlich erkennbar durch <strong>den</strong> Vermerk „Nur zur Information“ zu<br />

kennzeichnen.<br />

(3) Ein Verzeichnis der einzelnen Planunterlagen mit Anzahl und Nummer der Pläne sowie deren<br />

Maßstab ist voranzustellen. Verwendete Abkürzungen und Symbole sind zu erläutern und ggf.<br />

in besonderen Verzeichnissen und Legen<strong>den</strong> zusammenzustellen. Die planfestzustellen<strong>den</strong><br />

Unterlagen sind zu datieren, mit Aufstellungsvermerken zu versehen und vom Vorhabenträger<br />

zu unterschreiben. Von anderen übernommene Unterlagen sollen entsprechend<br />

gekennzeichnet sein.<br />

(4) Die Planunterlagen müssen eindeutig sein (z. B. geeigneter Maßstab, Legende, farbige Darstellung<br />

der neuen Trasse, Böschungen bei Dammlage oder Einschnitten, abzubrechende Gebäude,<br />

Grundstücksgrenzen, Gemeindegrenzen, Planfeststellungsgrenzen), so dass sich aus<br />

<strong>den</strong> Unterlagen Art und Umfang des Vorhabens, sein Anlass und die von dem Vorhaben berührten<br />

Belange (z. B. Art und Dauer der Grundstücksbeanspruchung als Betriebsanlage,<br />

<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010

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