Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) R I C H T L I N I E N für den ...
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Eisenbahn-Bundesamt <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> (<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong>) Seite 27<br />
• Grunderwerbsplan in einem Maßstab, der die Grundstücksgrenzen der betroffenen<br />
Grundstücke mit <strong>den</strong> voraussichtlich zu erwerben<strong>den</strong> Flächen eindeutig (parzellenscharf)<br />
erkennen lässt; es sind auch die dinglich zu belasten<strong>den</strong> oder nur vorübergehend bean-<br />
spruchten Flächen auszuweisen,<br />
• Baustelleneinrichtungsplan und Baustraßen,<br />
• Leitungslageplan,<br />
• Unterlagen zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte, z. B. zur Einleitung von<br />
Oberflächenwasser in oberirdische Gewässer und in das Grundwasser,<br />
• Landschaftspflegerischer Begleitplan.<br />
2. Gutachten und sonstige Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung benötigt wer<strong>den</strong><br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
• Umweltverträglichkeitsstudie,<br />
• FFH-Verträglichkeitsstudie,<br />
• Gutachten zu Schall, Erschütterungen und elektromagnetischen Feldern,<br />
• Gutachten zum Brand- und Katastrophenschutz,<br />
• Unterlagen zu <strong>den</strong> Auswirkungen des Vorhabens auf die Leistungsfähigkeit der<br />
Infrastruktur (Einzelheiten siehe insbesondere Verfügung EBA vom 15.02.2008, Az. 23.91<br />
Pa),<br />
• sonstige Unterlagen und Gutachten, soweit sie zur Entscheidung erforderlich sind,<br />
• der Nachweis des gemeindlichen Einverständnisses <strong>für</strong> bahnfremde Nutzungen<br />
(siehe <strong>RL</strong> 22 Abs. 3), soweit es sich um Vorhaben von örtlicher Bedeutung handelt,<br />
• Baugrundgutachten.<br />
Diese Unterlagen sind deutlich erkennbar durch <strong>den</strong> Vermerk „Nur zur Information“ zu<br />
kennzeichnen.<br />
(3) Ein Verzeichnis der einzelnen Planunterlagen mit Anzahl und Nummer der Pläne sowie deren<br />
Maßstab ist voranzustellen. Verwendete Abkürzungen und Symbole sind zu erläutern und ggf.<br />
in besonderen Verzeichnissen und Legen<strong>den</strong> zusammenzustellen. Die planfestzustellen<strong>den</strong><br />
Unterlagen sind zu datieren, mit Aufstellungsvermerken zu versehen und vom Vorhabenträger<br />
zu unterschreiben. Von anderen übernommene Unterlagen sollen entsprechend<br />
gekennzeichnet sein.<br />
(4) Die Planunterlagen müssen eindeutig sein (z. B. geeigneter Maßstab, Legende, farbige Darstellung<br />
der neuen Trasse, Böschungen bei Dammlage oder Einschnitten, abzubrechende Gebäude,<br />
Grundstücksgrenzen, Gemeindegrenzen, Planfeststellungsgrenzen), so dass sich aus<br />
<strong>den</strong> Unterlagen Art und Umfang des Vorhabens, sein Anlass und die von dem Vorhaben berührten<br />
Belange (z. B. Art und Dauer der Grundstücksbeanspruchung als Betriebsanlage,<br />
<strong>PF</strong>-<strong>RL</strong> <strong>Planfeststellungsrichtlinien</strong> Ausgabe 01/2010 Stand 20.04.2010