12.01.2013 Aufrufe

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

für die Richter einzuhalten, was auch für die mit richterlichen Geschäften beauftragten<br />

Assessoren gelte. Bei den übrigen Justizbeamten werde je nach ihrer Tätigkeit<br />

und der Stufenfolge ihrer Stellung das Bedürfnis der Erholung abgeschwächt oder es<br />

verschwinde ganz. Für die Gerichtsschreiber sei in der Regel jährlich höchstens eine<br />

dreiwöchige, für die anderen Beamten je nach ihrer Tätigkeit und Stellung eine achtbis<br />

höchstens vierzehntägige Urlaubszeit für ausreichend zu erachten. Bei Anträgen<br />

bis höchstens vierzehn Tagen Urlaub bedürfe es der besonderen Bewilligung des Ministeriums<br />

nicht.<br />

Die Einführung der neuen Gerichtsverfassung brachte für die Richter eine Änderung<br />

ihrer Amtstracht mit sich. Das Wolfenbütteier Kreisblatt berichtete in seiner<br />

Nummer 41 vom 22. Mai 1879 darüber und schrieb, diese Amtstracht sei in allen<br />

öffentlichen Sitzungen des Oberlandesgerichts, des Landgerichts und der Schwurgeridlte<br />

anzulegen, bei den Amtsgerichten komme diese Vorschrift nur für den Amtsrichter<br />

zur Anwendung, der in den öffentlichen Sitzungen des Schöffengerichts den<br />

Vorsitz führe. Im übrigen brauchten die Amtsrichter die neue Amtstracht in den<br />

Sitzungen der Zivil- und Strafabtei:lungen nicht anzulegen.<br />

Das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Nebengesetze brachte<br />

für die Richter, auch die des Amtsgerichts Wolfenbüttel, neue Probleme. Der Landgerichtspräsident<br />

Dedekind fragte mit Schreiben vom 15. Juni 1899 beim Oberamtsrichter<br />

Kaulitz, dem Behördenvorstand des Geridlt>s, an, wer von den Ridltern des<br />

Amtsgerichts bereit sei, dem Personal der Gerichtsschreihercien mündlich über die am<br />

1. I. 1900 1n Kraft tretenden Reichsgesetze und landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen<br />

Unterricht zu erteilen. Amtsrichter Dr. Winter und Oberamtsrichter<br />

Reinbeck lehnten ab. Dr. Winter erklärte insbt!somlere, er müsse die übernalune der<br />

Instruktion 'olblehnen, so lange ihm nicht die bereits vor 9 Monaten erbetene Entlastung<br />

durch Zuweisung eines Assessors gewährt werde; er sei durch seinen Dienst<br />

dermaßen in Anspruch genommen, daß er Nebengeschäfte nicht mehr übernehmen<br />

könne, habe auch selbst noch keine Zeit gehabt, sich so eingehend mit dem neuen<br />

Gesetzesmaterial zu beschäftigen, daß er die gewünschte Instruktion in ersprießlicher<br />

Weise werde erteilen können. Oberamtsrichter Reinbed{ schloß sich diesen Ausführungen<br />

an und Oberamtsrichter Kaulitz berichtete am 18. Juni 1899 an den Landgerichtspräsidenten,<br />

wobei er auch für seine Person die Instruktionserteilung ablehnte.<br />

Er führte aus, er müsse die Zeit, die ihm seine Dienstgeschäfte ließen, dazu benutzen,<br />

sich genügend mit den Bestimmungen des BGB und den mit diesem Gesetz<br />

:in Kraft tretenden Reichsgesetzen und den bislang noch nicht publizierten Ausführungsgesetzen<br />

beschäftigen; es komme hinzu, daß der nach Wolfenbüttel versetzte<br />

Grundbuchführer noch nicht lin Grundbuchsachen gearbeitet habe, daß die Gerichtsferien<br />

bevorständen und er in der ersten Julihälfte noch einen Teil der Dienstgeschäfte<br />

der anderen Richter übernehmen müsse; von Ende September bis gegen Ende<br />

November seien 10 Grundbuchsachen und den Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />

erfahrungsgemäß so viele Sachen zu erledigen, wie sonst im ganzen Jahre nicht;<br />

das Oktoberquartal bringe die meisten Arbeiten mit sich. Er halte, so führt er weiter<br />

aus, es für durchaus wünschenswert, daß dem Personal der Gerichtsschreibereien die<br />

erforderliche Instruktion erteilt werde und es habe nach dem Inhalt des fraglichen<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042568

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!