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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

Während wir aus dem siebenjährigen Regiment von Abt Eberts Nachfolger, Abt<br />

Burchard II. (1496-15°3), nichts über wissenschaftliche Tätigkeit im Kloster hören,<br />

ändert sich das Bild unter dem 37. Riddagshäuser Abt Hermann IV. (1503-3 I),<br />

einer durch direkte Quellen nur schwach belegten, aber sehr interessanten hierarchischen<br />

Gestalt. 1503, im Todesjahr Papst Alexanders VI., kommt er ins Amt, als<br />

etwa Sechzigjähriger, gewählt propter aetatem maturam rerumque usum, "wegen<br />

seines reifen Alters und seiner Lebenserfahrung". Niemand ahnt, daß gerade dieser<br />

Riddagshäuser Abt fast drei Jahrzehnte, d. h. länger als alle seine Vorgänger regieren<br />

wird 83). Die Chronik meldet wenig von ihm, wohl aber belegen die Leipziger<br />

Matriken seine unbezweifelbaren Bemühungen, wissenschaftliche Aktivität im Kloster<br />

wieder zu beleben und in Gang zu halten. Schon S5 1504 läßt sich nach zwölfjähriger<br />

Pause erstmals wieder ein Riddagshäuser in Leipzig inscribieren. Es werden<br />

von da an bis 152 I insgesamt vierzehn sein!<br />

Abt Hermanns IV. Regiment umfaßt die ersten drei Jahrzehnte des 16., des<br />

Reformationsjahrhunderts. Drei Ereignisse dieses Zeitraums fordern unsere besondere<br />

Beachtung: Luthers Thesenanschlag (1517), der Reichstag zu Worms (1521),<br />

Bugenhagens Auftreten in <strong>Braunschweig</strong> (1528). Es wäre völlig abwegig anzunehmen,<br />

daß die Kunde von diesen drei Ereignissen vor den Klostermauern haltgemacht<br />

hätte. Natürlich sind Luthers Thesen, wie landauf landabin ganz Deutschland, so<br />

auch im Kloster Riddagshausen heimlich oder auch offen gelesen und mit allem Für<br />

und Wider diskutiert worden; natürlich hat man auch hier den Reichstag zu Worms<br />

und seine Konsequenzen mit Spannung verfolgt - bis zu dem Tage, wo im Jahre<br />

1521 aus Citeaux der eindeutige Spruch des Generalkapitels ergeht, der allen und<br />

jedem Ordens angehörigen streng untersagt, jene "perverse Lehre", deren Gerücht<br />

schon fast zu aller Ohren durchgedrungen sei und die von einem namens Luther<br />

ausgegangen sein soll, zu befolgen oder zu hören, noch seine Bücher zu lesen, zu<br />

behalten oder zu besitzen. Die Vorsteher der Kollegien sollen keinesfalls den Scholaren<br />

des Ordens gestatten, diese Lehre oder vielmehr Häresie zu studieren, Bücher<br />

darüber zu besitzen oder zu behandeln, sie vielmehr verbrennen oder vernichten und<br />

die Widerspenstigen bestrafen oder für immer aus den Kollegien verweisen 34).<br />

Schon Anfang desselben Jahres 1521, Sonntag Epiphanias, war ein Edikt Herzog<br />

Heinrichs d. J. ergangen mit der Anordnung, sich durch Luthers Schriften "in andere<br />

Wege nicht bringen zu lassen noch sich anders zu halten, denn als unser Christliche<br />

Vorfahren und Eltern bißher gethan haben, keine Secta [= Trennung] noch Verbundnusse<br />

oder Vereinigunge unterlang zu machende, das wider den heiligen Christlichen<br />

GIauben und die Satzunge der heiligen Kirchen seyn .•. möchte, bey<br />

33) Abt Hermann hat gegen Ende 1531 resigniert; das bestätigen seine und des Konvents<br />

gleidtzeitige Eingaben an den Herzog vom 6. 11. 153 1 (Staatsardt. Wolfenb. I I Alt 91<br />

Fb. I).<br />

34) Ca n i v e Z 1521 Nr. 10: ••• generale Capitulum summopere circa SUDS praecavendo,<br />

in virtute salutaris obedientiae et sub exeommunicationis latae sententiapoena, omnibus<br />

et singuHs Ordinis rcgularibus personis strictissime prohibet, ne pervers am illam doetrinam,<br />

cuius fama pene ;am omnium auribus pererebuit et dicitur a quodam Luthero nomine<br />

emanasse, seetentur aut audiant seu etiam !ibros ipsius et qui distribuuntur, Iegant, eonservent<br />

aut habeant ete.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042568<br />

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