12.01.2013 Aufrufe

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

nung und Landkrei50rdnung vom 18. Oktober 1977 (Nds. GVBI. 1977, S. 497 bzw.<br />

513) folgende geringfügige Änderung erhalten:<br />

Die Genehmigung der Wappen und Flaggen der Landkreise, der kreisfreien<br />

Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden obliegt<br />

der Bezirksregierung. Demgegenüber genehmigen die Landkreise die Wappen und<br />

Flaggen der kreisangehörigen Gemeinden - mit Ausnahme der großen selbständigen<br />

Städte und der selbständigen Gemeinden - und der Samtgemeinden. - Unter selbständigen<br />

Gemeinden werden nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom<br />

18.10.1977 solche mit mehr als 30000 Einwohnern verstanden.<br />

Neugebildete Gemeinden können nach dem Erlaß von 1975 (5. Anm. 50) Wappen<br />

und Flaggen einer beteiligten aufgelösten Gemeinde weiterführen. Samtgemeinden,<br />

die den Namen einer ihrer Mitgliedsgemeinden führen und in dieser ihren Sitz haben,<br />

können auch deren Wappen als eigenes annehmen, wenn die Gemeinde zustimmt.<br />

Im allgemeinen geht die Entstehung eines Gemeindewappens wie folgt vor sich:<br />

I. Die Gemeinde wird sich darüber klar, welche Sinnbilder wohl für sie besonders<br />

charakteristisch sind. Diese Sinnbilder können der Geschichte und Tradition des<br />

Ortes entnommen werden. Weiterhin können die Lage des Ortes, Sinnbilder des<br />

dort betriebenen Gewerbes und des Brauchtums bei der Wahl der Embleme berücksichtigt<br />

werden. Endlich giht es noch die Möglichkeit der sog. redenden Wappen,<br />

die an den Ortsnamen anknüpfen.<br />

Bereits bei diesem Vorstadium empfiehlt es sich, sich durch das Staatsarcbiv beraten<br />

zu lassen, das kostenlos gern Auskunft erteilt. Dann sollte die Gemeinde einen<br />

guten Graphiker oder Heraldiker beauftragen, der ihr zwei bis drei Entwürfe zur<br />

Auswahl vorlegt. Erst jetzt - nach dem Vorliegen heraldisch einwandfrei gezeichneter<br />

Vorbilder - ist es an der Zeit, im Gemeinderat einen Beschluß über das zu<br />

wählende Wappen zu fassen und diesen protokollarisch festzuhalten. Anschließend<br />

muß der von der Gemeinde gutgeheißene farbige \Vappenentwurf auf Karton (im<br />

Format DIN A 5, Größe 9 x I I cm) nebst dem Siegclentwurf (Karton DIN A 5,<br />

Durchmesser des Siegels 3,5 cm) zur amtlich vorgeschriebenen Begutachtung an das<br />

Staatsarchiv gesandt werden. Das Siegcl enthält das \Vappen und (ohne innere Randlinie)<br />

die Umschrift Gemeinde NN, Landkreis NN.<br />

Es folgt nunmehr das eigentliche Genehmigungsverfahren, für das je 4 Abbildungen<br />

unter Beifügung der Stellungnahme des Staatsarchivs einer beglaubigten Abschrift<br />

des Beschlusses der Vertretungskörperschaft mit einer Beschreibung und<br />

Begründung des Entwurfs dem zuständigen Landkreis (bei Wappen von Landkreisen<br />

sowie kreisfreien und selbständigen Städten dem Regierungspräsidenten) einzusenden<br />

sind. Nach erfolgter Genehmigung wird der Landkreis die Gemeinde davon<br />

durch übersendung je einer Ausfertigung des Wappen- und Siegel-, gegebenenfalls<br />

auch des Flaggenentwurfs unterrichten. Das Staatsarchiv wird ebenfalls benachrichtigt<br />

und enthält je zwei Wappen- und Siegel-, ggf. auch Flaggenabbildungen für<br />

seine Registratur sowie für die amtliche Sammlung sämtlicher niedersächsischer Gemeindewappen<br />

im Hauptstaatsarchiv Hannover.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042568<br />

149

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!