braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
fen. Oberamtsrichter Bchrens erkannte das an und verpflichtete sich, die Reparaturen<br />
und Anschaffungen auf seine Kosten zu veranlassen. Wohnung und Garten wurden<br />
dem neuen Wohnungsinhaber übergeben, nachdem dieser und Oberamtsrichter Behrens<br />
erklärt hatten, sie hätten sich wegen der übernahme der im Garten befindlichen,<br />
dem Oberamtsrichter Behrens gehörenden Pflanzen und Anlagen außergerichtlich<br />
geeinigt.<br />
Der im Jahre 1879 errichtete Neubau des Amtsgerichtsgebäudes war schon nach<br />
kurzer Zeit zu klein geworden: Das Grundbuchamt brauchte mehr Raum. Unter dem<br />
20. April 1895 berichtete deshalb der Behördenvorstand an den Landgerichtspräsidenten<br />
in <strong>Braunschweig</strong>, ein Anbau sei dringend erforderlich, der nach der Besprechung<br />
mit Kreisbauinspektor Müller in der \Veise leicht möglich sei dadurch, daß im<br />
Anschluß an das große Zimmer des Grundbuchamts (es lag nach Norden) ein Anbau<br />
in den Garten des Amtsgerichts hinein in der Richtung nach \-Vesten errichtet werden<br />
könne. Früher sdlOn hatte man die Teilung des großen Zimmers des Grundbuchamts<br />
in Vorschlag gebracht, aber bald die überzeugung gewonnen, daß mit einer<br />
solchen Zimmerteilung dem Raummangel nicht abgeholfen werde. Der Landgerichtspräsident<br />
teilte am 24. September 1895 nach Wolfenbüttel mit, ohne Zweifel werde<br />
die Herstellung des vorgeschlagenen Anbaus den Übelständen beim Grundbuchamt<br />
radikaler und nachhaltiger abhelfen, als die Teilung des großen Zimmers. Wegen<br />
des großen Unterschiedes in den Kosten sei es aber doch ratsam, auf den letzteren<br />
Ausweg wieder zurückzugreifen. Unter dem 2. Oktober des gleichen Jahres lehnte<br />
Oberamtsrichter Kaulitz den Vorschlag auf Teilung des Zimmers erneut ab mit der<br />
Begründung, die vorhandenen übelstände würden dadurch keine Besserung -erfahren.<br />
Er hatte Erfolg. Am 27. März 1896 teilte das Ministerium dem Landgerichtspräsidenten<br />
auf dessen Bericht vom 18. Oktober 1895 mit, daß die Herzogliche Baudirektion<br />
zur Einreichung eines genauen Kostenanschlages für den auszuführenden Anbau angewiesen<br />
sei. Der eingeschossige Anbau wurde 1896 fertiggestellt, aber schon 1m<br />
Oktober gab es Ärger. Oberamtsrichter Reinbeck beklagte sich in einem an den<br />
Behördenvorstand gerichteten Bericht darüber, daß 'beim Anheizen der Öfen im<br />
neuen Anbau Rauch und Kohlengruß aus dem zu niedrigen Schornstein unmittelbar<br />
in die Fenster des Schöffengerichtssaales und :in die Fenster seiner Dienstwohnung<br />
schlügen; der Schornstein auf dem Neubau sei nicht bis zur Höhe des Gerichtsgebäudes<br />
geführt worden; bei \Vind drücke dieser den Rauch und Ruß gegen die Fenster,<br />
die aus diesem Grunde nicht mehr geöffnet und die genannten Räume nicht mehr<br />
gelüftet werden könnten. Der Beschwerdeführer bat deshalb um Höherführung des<br />
Schornsteins und das Heizen im Neubau einzustellen, bis der Schornstein hochgezogen<br />
sei. Der Schornstein wurde höher gebaut und die Beanstandungen waren damit offenbar<br />
beseitigt.<br />
Durch den Anbau waren jetzt mehr Räume zu reinigen und mehr Fenster zu<br />
putzen als vor dem Neubau. Im Jahre 1883 waren für eine einmalige jährliche Generalreinigung<br />
des Gerichtsgebäudes 30,- Mark und für das Putzen der Fenster jährlich<br />
27,- Mark bewilligt worden. Das Gericht hatte nach dem Anbau für die Fensterreinigung<br />
Mehraufwendungen geleistet, die beanstandet wurden. Der Behördenvorstand<br />
mußte diese Mehraufwendungen rechtfertigen. Er berifhtete dem Land-<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042568<br />
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