braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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und in der Heinrichstadt unterhaltenen Zweitwohnungen aufzugeben 57). Der ß.ehördenauszug<br />
brachte - sicher noch verstärkt durch die Auswirkungen des Siebenjährigen<br />
Krieges - einen überaus starken Bevölkerungsrückgang mit sich. In den Jahren<br />
zwischen 1750 und 1776 sank die Einwohnerzahl von ca. 9000 auf ca. 5600. Zu den<br />
Plänen einer Wiederbelebung der still gewordenen Residenz gehörte 1754 auch der<br />
Gedanke, die Universität von Helmstedt nach Wolfenbüttel zu verlegen. Er ist damals<br />
wie in den Folgejahren auf Ablehnung gestoßen.<br />
Dabei war in jener Zeit durchaus die Voraussetzung für einen neuen Aufstieg<br />
der Stadt gegeben. Die "Jurisdiktionsvereinigung" 58) von 1747 dehnte die gerichtliche<br />
Befugnis des Heinrichstädter Rates in Straf- und Zivilsachen auch auf die<br />
übrigen Siedlungsteile, die bis dahin noch dem Residenzamt Wolfenbütte1 unterstanden,<br />
aus. Sie beseitigte damit das zu vielfachen Reibungen führende Konkurrenzverhältnis<br />
zwischen dem Stadtrat und dem herzoglichen Amtmann von WoIfenbüttel.<br />
Die Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse auf der Grundlage der Heinrichstädter<br />
Statuten von 1601 hat jetzt auch die Vereinheitlichung des Stadtnamens<br />
nach sich gezogen. Jetzt erst, im Jahre 1747, ist die "Stadt Wolfenbüttel" ins Leben<br />
getreten. Der bis dahin allein an der Festung haftende Name ist auf die Gesamtheit<br />
der städtischen Siedlungsbezirke übergegangen. Die Gewalt des ehemals Heinrichstädter,<br />
nunmehr Wolfenbütteler Rates ist so an Inhalt und Umfang gemehrt worden.<br />
Dieser Vermehrung hat aber andererseits auch eine Verschärfung der stadtherrlichen<br />
Kontrolle entsprochen. Der gesamte Bereich der innerstädtischen Verwaltung,<br />
der "Polizei" im älteren Sinne, ist dem Rat genommen und einem eigens eingerichteten<br />
Polizei amt übertragen worden. Die Instruktion für die neue Behörde stammt<br />
vom 7. Januar 1749. Das Polizeiamt war mit vier fürstlichen Beamten unter dem<br />
Gerichtssd1Ultheißen an der Spitze besetzt und stand unmittelbar unter uns und unserer<br />
fürstlichen Geheimten Rahts-Stube" 59).<br />
Erst zwei Jahrzehnte später hat der Herzog auf diese direkte Kontrolle der wolfenbüttelschen<br />
Stadtverwaltung verzichtet. Er übertrug 1771 dem Rat die Einrichtung<br />
eines von euch abhängenden Polizey-Departements statt des bisherigen fürstlichen<br />
Polizey-Amtes, dergestalt, daß das ganze Magistrats-Collegium bey den Polizey<br />
Sachen den Nahmen des Polizey-Departements annehmen sollte 60).<br />
Die äußere Politik des Stadtherrn war in diesen Jahren gekennzeichnet von einer<br />
ausgeprägten Hinwendung zum Königreich Preußen. Die preußisch-welfische Doppelhochzeit<br />
von 1733 trug zur Festigung dieser Bindung wesentlich bei. Damals wurde<br />
zur Nachfeier der Hochzeit des preußischen Kronprinzen Friedrich mit Herzog<br />
Karls I. Schwester Elisabeth Christine im Kleinen Schloß, dem Gebäude der einstigen,<br />
17Z3 durch Hermann Korb umgebauten Ritterakademie, eigens ein noch<br />
heute vorhandener Festsaal eingebaut. Im Hause Reichsstraße 1 nahmen Herzog<br />
57) Bege (wie Anm.9), 5.165; DeeterslMatthcs (wie Anm.50), S.Z5.<br />
58) Bege (wie Anm. 9), S. 154ff; D e ete rs/M a t the s (wie Anm. 50), S.13<br />
69) StA 34 N Fb.1 Nr. I, 18; vgI. aum K lei na u, GOY (wie Anm.4), S.711 und<br />
o h n e s 0 r g e (wie Anm.5), 5.51. f.<br />
60) Die Umwandlung des Polizei amtes in das Polizeidepartement mittels Reskript vom<br />
11. Nov. 1771 in StA 34 N Fb.1 Nr. I, ZI.<br />
60<br />
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