1 Regionalentwicklung der Oberlausitz Chancen und ... - IHI Zittau
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Die Planungsregion <strong>Oberlausitz</strong>-Nie<strong>der</strong>schlesien 25<br />
schaftsbereichen ein, die zu enormen Verän<strong>der</strong>ungen bei Betrieben <strong>und</strong> damit auch<br />
bei den Beschäftigungsverhältnissen geführt haben. Unvorhersehbaren <strong>Chancen</strong>, die<br />
zupackend von Privatseite wie von öffentlichen Händen ergriffen wurden, stellten sich<br />
unbeherrschbar erscheinende Probleme gegenüber. Und es kann nicht überraschen, dass<br />
diese Verän<strong>der</strong>ungen sich auch in <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung wi<strong>der</strong>spiegeln. So hatte<br />
die Planungsregion zunächst noch 690.000 Einwohner. Bis 2005 verringerte sich die Bevölkerungszahl<br />
auf 646.000. Der Weggang <strong>der</strong> jungen Bevölkerung, <strong>der</strong> leistungsfähigen<br />
Jahrgänge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verlust von Talenten verbergen sich hinter <strong>der</strong> Statistik. In <strong>der</strong> Region<br />
wird die Überalterung <strong>der</strong> Bevölkerung mittlerweile sichtbar.<br />
2. Administrative Neuordnung <strong>der</strong> <strong>Oberlausitz</strong><br />
Am Anfang <strong>der</strong> neuen Epoche stehen die Entscheidungen <strong>der</strong> Kreise Hoyerswerda <strong>und</strong><br />
Weißwasser, sich dem Regierungsbezirk Dresden anzuschließen, verb<strong>und</strong>en mit <strong>der</strong><br />
Hoffnung eine bessere Perspektive im neuen Freistaat Sachsen zu fi nden. Dies bedeutete<br />
für den Freistaat Sachsen, dass er zukünftig neben seinem Anteil am mitteldeutschen<br />
Braunkohlenrevier auch einen beeindruckenden Anteil sowohl am aktiven Lausitzer<br />
Braunkohlentagebau als auch am Sanierungsbergbau <strong>der</strong> aufgegebenen o<strong>der</strong> aufzugebenden<br />
Lausitzer Tagebaue erhielt.<br />
Die Planungsregion <strong>Oberlausitz</strong>-Nie<strong>der</strong>schlesien wird mit dem „Gesetz zur Raumordnung<br />
<strong>und</strong> Landesplanung des Freistaates Sachsen vom 24. 6. 1992“ festgelegt. Sie<br />
ist eine von fünf Planungsregionen in Sachsen <strong>und</strong> wird durch die Grenzlagen zur<br />
Republik Polen <strong>und</strong> zur Tschechischen Republik, die bis zum Beitritt dieser Staaten<br />
zur Europäischen Union „EU-Außengrenzen“ darstellten, beson<strong>der</strong>s geprägt. In den<br />
zentralen <strong>und</strong> nördlichen Teilen <strong>der</strong> Planungsregion lebt das sorbische Volk. Die Fläche<br />
<strong>der</strong> Planungsregion umfasste damals 4.378 km². Durch Gebietszuwachs im Rahmen <strong>der</strong><br />
Gemeindegebietsreform vergrößerte sich das Territorium auf 4.496 km².<br />
Im Verwaltungsaufbau gab es im Gebiet <strong>der</strong> Planungsregion (nach Gebietsstand vom<br />
3. Oktober 1990) 349 selbständige Städte <strong>und</strong> Gemeinden. Durch Gemeindegebietsreformen<br />
reduzierte sich die Anzahl auf 130 Städte <strong>und</strong> Gemeinden, auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />
des „Gesetzes zur Einglie<strong>der</strong>ung von Gemeinden <strong>und</strong> Gemeindeteilen in die Städte<br />
Görlitz, Hoyerswerda <strong>und</strong> Plauen vom 24. August 1998“ (Einglie<strong>der</strong>ungsgesetz Görlitz/<br />
Hoyerswerda/Plauen) sowie des „Gesetzes zur Gemeindegebietsreform in <strong>der</strong> Planungsregion<br />
<strong>Oberlausitz</strong>-Nie<strong>der</strong>schlesien vom 28. Oktober 1998“ (Gemeindegebietsreformgesetz<br />
<strong>Oberlausitz</strong>-Nie<strong>der</strong>schlesien).<br />
Bereits vorher wurde durch das „Sächsische Gesetz zur Kreisgebietsreform vom<br />
24. Juni 1993“ (Kreisgebietsreformgesetz – SächsKrGebRefG) <strong>und</strong> das folgende „Erste<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Kreisgebietsreformgesetzes <strong>und</strong> an<strong>der</strong>er kommunalrechtlicher<br />
Vorschriften vom 6. September 1995“ (1. Kreisgebietsreformän<strong>der</strong>ungsgesetz – 1. KG-<br />
RÄndG) <strong>der</strong> Kreiszuschnitt geän<strong>der</strong>t. Von neun Landkreisen (Bautzen, Bischofswerda,<br />
Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Löbau, Niesky, Weißwasser <strong>und</strong> <strong>Zittau</strong>) <strong>und</strong> <strong>der</strong> kreisfreien<br />
Stadt Görlitz wurden durch Zusammenlegung vier Landkreise <strong>und</strong> zwei kreisfreie<br />
Städte gebildet. Auch diese Struktur steht in <strong>der</strong> Gegenwart zur Diskussion, um künftig