1 Regionalentwicklung der Oberlausitz Chancen und ... - IHI Zittau
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Die Planungsregion <strong>Oberlausitz</strong>-Nie<strong>der</strong>schlesien 27<br />
stände wie in Westdeutschland erreicht worden sind. Bedeutungsvoll für das urbane Leben<br />
in den Städten wurden Ortsumfahrungen (insbeson<strong>der</strong>e Görlitz, Bautzen, Kamenz,<br />
Königsbrück, Neugersdorf, Reichenbach/O.L.), mit denen eine Verkehrsentlastung in<br />
den Innenstädten erreicht werden konnte. So konnten die historischen Innenstädte<br />
von Bautzen <strong>und</strong> Görlitz sich auch zu attraktiven Zielorten für den Städtetourismus<br />
etablieren <strong>und</strong> internationale Aufmerksamkeit erlangen. An<strong>der</strong>erseits hat <strong>der</strong> hohe Bevölkerungsweggang,<br />
insbeson<strong>der</strong>e in den Städten Görlitz, Hoyerswerda <strong>und</strong> Weißwasser<br />
zu enormen Wohnungsleerständen geführt <strong>und</strong> es war keine Aussicht, diese Situation zu<br />
än<strong>der</strong>n. In <strong>der</strong> Folge wurden Tausende von Wohnungen in Plattenbausiedlungen (z. B.<br />
Weißwasser-Süd, Hoyerswerda, Bautzen-Ges<strong>und</strong>brunnen) abgerissen <strong>und</strong> die Gebiete im<br />
Rahmen von Stadtumbauprogrammen neu gestaltet.<br />
Auch im ländlichen Raum haben Programme zur Dorfentwicklung <strong>und</strong> Vorgaben<br />
zur Raumentwicklung positiv gewirkt. Eine Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft wurde weitgehend<br />
vermieden. Der Leitgedanke, an Straßen Alleen zu erhalten o<strong>der</strong> neu anzulegen,<br />
wurde wirksam <strong>und</strong> verstärkt die positiven Landschaftserlebnisse für die Einwohner <strong>und</strong><br />
für die Reisenden. Es ist gelungen, die <strong>Oberlausitz</strong> in allen Teilen als Heimat zu bewahren<br />
<strong>und</strong> lebenswert zu erhalten.<br />
Dabei darf nicht übersehen werden, dass mo<strong>der</strong>ne technische Entwicklungen in Verbindung<br />
mit den Än<strong>der</strong>ungen des B<strong>und</strong>esraumordnungsgesetzes (in Kraft getreten am<br />
1. 1. 1998) zugunsten einer Privilegierung <strong>der</strong> Windkraftnutzung <strong>und</strong> den Vorgaben des<br />
sächsischen Landesentwicklungsplanes von 2003 zur Nutzung erneuerbarer Energien ein<br />
beachtliches Gefährdungspotenzial für die Landschaft darstellen. Dem stehen allerdings<br />
Regelungsmöglichkeiten durch die Bauleitplanung <strong>und</strong> die Regionalplanung, mit dem<br />
seit 10. 3. 2005 gültigen Teilregionalplan zur Windkraftnutzung, gegenüber, die genutzt<br />
worden sind. So ist es gelungen, sensible Räume <strong>der</strong> <strong>Oberlausitz</strong> (Lausitzer Gefi lde,<br />
Vorland des <strong>Zittau</strong>er Gebirges, die landschaftsprägenden Kuppen <strong>und</strong> die Heide- <strong>und</strong><br />
Teichlandschaft) vor <strong>der</strong> Überprägung durch eine Windindustrielandschaft zu bewahren.<br />
Durch eine umsichtige Steuerung <strong>der</strong> Windkraftnutzung konnte eine Schonung <strong>der</strong><br />
Landschaft erreicht <strong>und</strong> dennoch ein beachtliches Potenzial für die Windkraftnutzung<br />
ermöglicht werden. So waren bis Mai 2004 in <strong>der</strong> Planungsregion <strong>Oberlausitz</strong>-Nie<strong>der</strong>schlesien<br />
91 Windkraftanlagen (mit 117 MW-Leistung, Stromerzeugung ca. 220 GWh/a)<br />
aufgestellt <strong>und</strong> planungsrechtlich noch weitere Anlagen in <strong>der</strong> Größenordnung von 60<br />
Windkraftanlagen (ca. 80 MW-Leistung, Stromerzeugung ca. 190–220 GWh/a) möglich.<br />
Wichtige Beiträge zur Erhaltung <strong>der</strong> Landschaft <strong>und</strong> des Naturerbes haben die<br />
Ausweisung von Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebieten, die Einrichtung des Biosphärenreservates<br />
<strong>Oberlausitz</strong>er Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft (Verordnung des Sächsischen<br />
Staatsministeriums für Umwelt <strong>und</strong> Landesentwicklung vom 18. 12. 1997) sowie zwei<br />
Naturschutzgroßprojekte (Hammerstädter Teiche, Lausitzer Seenland) geleistet. In diesem<br />
Zusammenhang sollen die europarechtlichen Schutzbestimmungen, die sich aus <strong>der</strong><br />
EWG-Vogelschutz Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. 4. 1979 (Bekanntmachung<br />
in Deutschland am 11. 6. 2003) <strong>und</strong> die EWG Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 92/43/<br />
EWG des Rates vom 21. 5. 1992 ergeben haben, nicht übergangen werden, denn sie haben<br />
sich angesichts <strong>der</strong> vielen schwach besiedelten Räume in <strong>der</strong> <strong>Oberlausitz</strong> vielfältig<br />
<strong>und</strong> folgenreich ausgewirkt.