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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

Bei Großgrund- o<strong>der</strong> Schlossbesitzern wurde <strong>der</strong> Garten in die Dimension des Parks<br />

erweitert, in denen im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t künstlerische Höhepunkte <strong>der</strong> Gestaltung erreicht<br />

wurden, aber dann darin auch ein grundlegen<strong>der</strong> Wandel einsetzte. An die Stelle <strong>der</strong><br />

strengen geometrischen Formen, denen das Pflanzenwachstum in den Barockgärten und -<br />

parken unterworfen war, trat eine lockere, unregelmäßigere Gestaltung, die mit größeren<br />

Rasenflächen <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> englischen Schafweiden entlehnt war und „natürlicher“<br />

wirkte. Die daraus entstehenden „englischen“ Gärten o<strong>der</strong> Parke gingen in die Dimension<br />

<strong>der</strong> Landschaft über und schufen die Landschaftsparke o<strong>der</strong> Parklandschaften. Deren<br />

Gestaltung erfasste in englischen Landgütern auch die Landwirtschaft in Form <strong>der</strong><br />

„ornamented farm“. Damit erweiterte sich die Garten- zur Landschaftsarchitektur. Ihre<br />

Gestaltungsprinzipien wurden dann auf die nunmehr geschaffenen städtischen Freiräume<br />

und Grünanlagen als „Stadtparke“ angewendet. Die Idee <strong>der</strong> ländlichen<br />

Landschaftsgestaltung bewirkte in Deutschland zu Anfang des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts die<br />

Bewegungen einer „Landesverschönerung“, die sich aber gegen die zugleich<br />

aufkommende, rein rational auf Steigerung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produktivität<br />

ausgerichtete „Landeskultur“ (siehe nächster Abschnitt) nicht durchsetzte. Der Begriff<br />

„Park“ als ein Ort <strong>der</strong> Erbauung und Freude an einem „natürlichen“, wenn auch zu<br />

diesem Zweck gestalteten Stück menschlicher Umwelt wurde im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t in den<br />

USA in die „freie Natur“ übertragen, woraus <strong>der</strong> „Nationalpark“ hervorging und sich<br />

international als Bezeichnung für ein Naturschutzgebiet großflächiger, „landschaftlicher“<br />

Dimension durchsetzte.<br />

Eine dritte Wurzel <strong>der</strong> Wertschätzung von Landschaft liegt im Heimatschutz als einer –<br />

wesentlich von <strong>der</strong> deutschen Romantik motivierten – städtischen Bewegung, die sich<br />

gegen die mit dem Übergang in die Industriegesellschaft eingeleitete Rationalisierung<br />

und Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Landnutzung und die damit verbundenen grundsätzliche<br />

Umgestaltung <strong>der</strong> ländlichen Räume wandte. Diese zeigte sich seit Ende des 18.<br />

Jahrhun<strong>der</strong>ts in <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> Allmenden (Waldweiden) und ihrer Ersetzung durch<br />

privates Wirtschaftsgrünland, in <strong>der</strong> Bauernbefreiung, <strong>der</strong> später als Flurbereinigung<br />

bezeichneten Verän<strong>der</strong>ung von Besitzstrukturen, in Meliorationen und „Kultivierungen“<br />

von sog. Ödland, in zunehmen<strong>der</strong> Verkehrserschließung und äußerte sich sozial in <strong>der</strong><br />

„Landflucht“. Alle diese Vorgänge bewirkten zugleich eine Zurückdrängung und<br />

Beseitigung zahlreicher naturnaher Strukturelemente wie Hecken, Feldraine, Alleen,<br />

Bäche, Bauernwäldchen, Heiden, Trockenrasen o<strong>der</strong> Obsthaine und damit einen Verlust<br />

von traditioneller, heimatliche Verbundenheit stiften<strong>der</strong> Landschaftsqualität. Das<br />

Verschwinden ihrer naturnahen Bestandteile ließ aus dem Heimatschutz den Naturschutz<br />

hervorgehen, <strong>der</strong> sich zunächst bevorzugt dem Schutz seltener und schöner Pflanzen- und<br />

Tierarten sowie ihrer Lebensstätten als „Naturdenkmale“ widmete, nach und nach aber<br />

auch die umgebende Landschaft einbezog und für ihre Erhaltung – mit dem deutschen<br />

„Reichsnaturschutzgesetz“ von 1935 – auch gesetzlich zuständig wurde, aber die<br />

Landschaftsarchitektur und -gestaltung nicht einbezog.<br />

Die Vorstellungen über Landschaft als Bild und Wirklichkeit, die aus den drei<br />

beschriebenen Wurzeln hervorgegangen sind, durchdringen und vermischen sich<br />

ständig, während die erwähnten Ursachen landschaftlicher Verän<strong>der</strong>ungen bis heute<br />

anhalten und Gegenmaßnahmen immer wie<strong>der</strong> unterlaufen.<br />

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